Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
Häufig gestellte Fragen
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Wie kam es zur Gartenstadt-Genossenschaft?
Am 26. August 1910 wurde die „Gartenvorstadt-Genossenschaft Mannheim eGm.b.H.“ von 39 Frauen und Männern gegründet. Die Hauptinitiatoren, die umfangreiche Aufklärungs- und Vorbereitungsarbeit geleistet haben, waren u.a.: Landeswohnungskommissar Dr. Hans Kampffmeyer und Stadtrechtsrat Dr. Otto Moericke, sowie Arbeitersekretär Richard Böttger und Reichstagsabgeordneter Dr. Ludwig Frank, ein engagierter Kreis aus allen Bevölkerungsschichten, Parteien und Religionsgemeinschaften, die das gleiche Ziel verfolgten. Sie wollten dem Wohnungsmangel durch Errichtung gesunder und preiswerter Wohnungen, möglichst mit eigenem Garten, entgegenwirken. Dadurch sollte zugleich auch eine Verbesserung des Lebensstandards erreicht werden. 1953 wurde der Name verkürzt in: Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim e.G..
Wer entscheidet bei der Gartenstadt-Genossenschaft?
Das höchste Organ unserer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Diese wird von den Mitgliedern gewählt. Gesetz und Satzung der Genossenschaft bestimmen, welche Entscheidungen in die Zuständigkeit der Vertreterversammlung fallen. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Dieser vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand, den er bestellt hat. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur die Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Wenn Sie näheres wissen wollen, sollten Sie sich die Satzung der Gartenstadt-Genossenschaft ansehen.
Was ist eine Genossenschaft?
Die Organe unserer Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand mit jeweils genau bestimmten Aufgaben.
Zweck der Gartenstadt-Genossenschaft ist die Durchführung wohnungswirtschaftlicher und ergänzender Geschäfte sowie der Betrieb einer Spareinrichtung.
Was bezweckt die Gartenstadt-Genossenschaft?
Jedes Mitglied muß sich mit einem Geschäftsguthaben an der Genossenschaft beteiligen, das dem Umfang der Inanspruchnahme von genossenschaftlichen Leistungen entspricht. Alle Geschäftsguthaben zusammen bilden neben den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft. Nur mit einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung ist die Genossenschaft in der Lage, dem Förderzweck gut zu entsprechen. Eigenkapital macht unabhängig.
Neben der Beteiligung mit Geschäftsanteilen ist den Mitgliedern eine weitere Förderung der Genossenschaft durch die Überlassung von Spareinlagen möglich. Die Gartenstadt-Genossenschaft ist ein Kreditinstitut und zur Annahme von Spargeldern zugelassen. Wir unterliegen den Regelungen des Kreditwesengesetzes und damit der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Um den Mitgliedern einen Anreiz zu geben, ihre Sparmittel der Gartenstadt-Genossenschaft anzuvertrauen, werden zumeist über den banküblichen Sätzen liegende Zinsen vergütet. Das sollte für die Entscheidung der Mitglieder aber nicht ausschlaggebend sein. Vielmehr sollte der Gedanke der Selbsthilfe im Vordergrund stehen, Spareinlagen als Beitrag zum günstigen Wohnen.
Die Mitglieder können aber auch durch tätige Selbsthilfeleistungen Kosten sparen und damit die Nutzungsgebühren beeinflussen. Nur einige Beispiele seien genannt: Selbstverwaltung in den Hausgemeinschaften (Wegfall von Hausmeisterkosten), Grünflächenpflege, Durchführung von Kleinreparaturen, Sauberhaltung der Treppenhäuser, Gehwegreinigung, Beaufsichtigung und Reinigung der Spielplätze und vieles mehr. Jeder ersparte Euro kommt den Mitgliedern zugute.
Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist nicht auf die Erzielung eines höchstmöglichen Gewinns gerichtet, sondern auf die Förderung der Mitglieder. Die Nutzungsgebühren sind daher lediglich so angesetzt, daß der Gartenstadt-Genossenschaft eine Deckung der entstehenden Kosten einschließlich der auf höchstens 4% beschränkten Dividende auf die Geschäftsanteile und die Schaffung der erforderlichen Rücklagen und Rückstellungen möglich ist.
Wozu dient die Satzung?
Wozu soll ich an der Vertreterwahl teilnehmen?
Weshalb eine Mitgliedschaft bei der Gartenstadt-Genossenschaft?
Der freiwillige Beitritt ist mehr als eine Formsache. Er bringt dem einzelnen Mitglied besondere Rechte, insbesondere auch der Mitsprache und viele Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Mieter bei einem Mietverhältnis nicht hat. Andererseits geht das Mitglied zusätzlich Verpflichtungen ein, z. B. sich genossenschaftlich, d.h. gemeinschaftsdienlich, zu verhalten.
Die Rechte und Pflichten, die mit der Mitgliedschaft begründet werden, ergeben sich aus der Satzung, die man unbedingt kennen sollte. Wollen Sie sich näher damit befassen, lassen Sie sich bitte die Satzung geben. In diesem „Grundgesetz der Genossenschaft“ sind die rechtlichen Grundlagen und die Beziehungen der Genossenschaft nach innen und außen geregelt.
Was ist mit genossenschaftlicher Solidarität gemeint?
Welche Vorteile bringt mir eine Mitgliedschaft bei der Gartenstadt-Genossenschaft?
Was die Sicherheit der angelegten Gelder angeht, so werden diese durch das gesamte Vermögen der Genossenschaft abgedeckt. Bei weitaus schlechterer Vermögenslage als heute, konnte die Genossenschaft bei der Umstellung ihres Goldmarktwertes im Jahr 1924 die eingelegten Gelder zu 80% und bei der Währungsumstellung 1948 auf Deutsche Mark zu 50% des Reichsmark-Betrages bewerten.
Im Gegensatz zu anderen Kapitalsammelstellen ist die Gartenstadt-Genossenschaft in der Lage, bei Bedarf eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Auch, wenn man im Augenblick keine Wohnung benötigt, hat man damit für alle Fälle Vorsorge getroffen. Deshalb zählen wir viele Mitglieder, auch Ehefrauen und Kinder, die z.Zt. oder überhaupt keinen Wohnungsbedarf haben.
Wieso muss ich Geschäftsanteile übernehmen?
Warum betreibt die Genossenschaft eine eigene Spareinrichtung?
Wo sonst bekommt man für seine jederzeit verfügbaren Ersparnisse eine preiswerte Wohnung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zuteilung einer Genossenschaftswohnung erfüllt werden?
Wie erfährt die Genossenschaft von meinem Wohnungswunsch?
Sind Wohnungen der Gartenstadt-Genossenschaft stets billiger?
Sie bemüht sich ständig, durch Umfinanzierung die jeweils günstigsten Konditionen zu erhalten und gibt diese an die Mitglieder weiter. Hinzu kommt, daß in die Kalkulation der Nutzungsgebühr lediglich die der Genossenschaft entstehenden Kosten eingehen. Ausgehend von den Kosten werden die einzelnen Nutzungsgebühren nach Wohnwertgesichtspunkten ermittelt. Dadurch entsteht gegenüber anderen Anbietern ein Preisgefälle, weil diese in der Regel ihre Mietpreise am Markt orientieren.
Wieso erhöht auch die Gartenstadt-Genossenschaft von Zeit zu Zeit die Nutzungsgebühren?
Welches sind die weiteren Merkmale von Gartenstadt-Genossenschaftswohnungen?
Weshalb müssen die Wohnungen laufend verbessert, d.h. modernisiert werden?
Nutzer im eigenen Haus?
Was steht im Nutzungsvertrag?
Weshalb verkauft die Gartenstadt-Genossenschaft ihre Wohnungen nicht an die Mitglieder?
Gibt es Genossenschaftswohnungen, die ohne Bindung an Einkommensgrenzen überlassen werden?
Kann die Gartenstadt-Genossenschaft einem ihrer Mitglieder die Wohnung kündigen?
Was darf das Mitglied in seiner Wohnung verändern?
Was tun, wenn in der Wohnung etwas defekt ist?
Sind Haustiere erlaubt?
Wie kann ich in der Gartenstadt-Genossenschaft aktiv mitwirken?
Wo finde ich Kontakt und Hilfe?
Die von Mitgliedern in verschiedenen Wohngebieten selbst organisierten Straßenfeste tragen dazu bei, daß sich die Bewohner besser kennen und verstehen lernen. Allerdings muß man auf die Menschen zugehen. „Gemeinschaft“ und gute Nachbarschaft lassen sich nicht „verordnen“, ebenso wenig wie der „gute Ton“, der bekanntlich die Musik macht.