Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
Wohnungskündigung
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen?
Ihre Kündigungserklärung muss uns in schriftlicher Form zu gehen.
Es ist die Originalunterschrift ALLER im Nutzungsvertrag stehenden Personen notwendig.
Kündigungserklärung immer per Post
Eine Kündigungserklärung z.B. per E-Mail oder Telefon ist NICHT ausreichend!
Kündigung für andere Personen
Sollten Sie die Wohnung für eine andere Person kündigen (Verwandtschaft, Todesfall, Betreuung etc.), muss die entsprechende Legitimation (Vollmacht, Erbschein, Betreuungsnachweis etc.) der Kündigungserklärung beigefügt werden.
Eine reine Wohnungskündigung beendet nicht die Mitgliedschaft der Genossenschaft
Soll auch die Mitgliedschaft gekündigt werden, bedarf es einer separaten schriftlichen Kündigungserklärung, oder Sie müssen die entsprechenden Felder auf dem Formular „Wohnungskündigung“ ausfüllen
Formular für Wohnungskündigungen
Bitte verwenden Sie für die Kündigungserklärung unser Formular. Dieses können Sie hier herunterladen
Wichtig zu wissen
Viele Menschen suchen eine Wohnung
Darum sind wir bemüht, Ihre Wohnung schnellstmöglich weiter zu geben.
Kündigungsfristen
Geht die Kündigung der Genossenschaft bis zum 3. Werktag eines Monats zu, dann gilt die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats. Entscheidend hierbei ist der Zugang der Kündigung bei der Genossenschaft, nicht das Absende-Datum
Keine eigenen Wohnungsanzeigen!
Keinesfalls dürfen Sie die Wohnung selbst inserieren oder möglichen Interessenten anbieten. Das Anbieten der Wohnung erfolgt AUSSCHLIESSLICH durch die Genossenschaft selbst!
Modernisierung statt Weitergabe
Auch wenn Ihre Wohnung nicht direkt weitervergeben, sondern durch uns z.B. modernisiert wird, bedeutet dies keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag! Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. die notwendigen Fachhandwerker frühzeitig verfügbar sind, kann gegebenenfalls eine vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag erfolgen.
Abweichende Adresse / Abweichende Person
Soll der weitere Schriftwechsel nicht über den/die bisherigen Nutzer(in) bzw. nicht über die Wohnungsadresse erfolgen, bitte unbedingt die entsprechend abweichende Person bzw. Adresse angeben (siehe Formular)!
Helfen Sie mit bei der Suche
Geben Sie uns Ihre Kontaktdaten (siehe Formular) und ermöglichen Sie die Besichtigung Ihrer Wohnung durch Interessenten.
Vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag
Möchte ein Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Frist aus dem Nutzungsverhältnis entlassen werden, so kann bei der Kündigung gern ein Wunschdatum angegeben werden.
Wir sind bemüht, diesem Wunschdatum zu entsprechen, grundsätzlich gelten jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Persönliche Bekanntschaften als neue Nachnutzer
Sollten Ihnen potentielle Nachnutzer persönlich bekannt sein, so können diese natürlich, wie alle sonstigen Interessenten auch, bei uns vorstellig werden und sich um die Wohnung bewerben. Die Nennung von Nachnutzern führt jedoch keinesfalls automatisch zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Nutzungsvertrag!
Was passiert wenn Ihre Kündigung bei uns eingeht?
Sobald wir Ihre Kündigungserklärung ordnungsgemäß erhalten haben, wird diese von uns bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung von uns zugeschickt. In dieser Kündigungsbestätigung erhalten Sie von uns dann nochmals alle notwendigen Informationen über den weiteren Ablauf.
Sie haben Fragen?
Haben Sie Fragen? Möchten Sie uns noch etwas mitteilen? Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei! Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!