Ausgabe 11/ 2000
Das Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung informiert:
Wohngeld
Die Gewährung von Mietbeihilfen hat in der Bundesrepublik Deutschland bereits eine lange Tradition. Vor dem Hintergrund des Abbaus der Wohnungszwangswirtschaft war es Anfang der sechziger Jahre unumgänglich die aufgrund von Mieterhöhungen entstehenden sozialen Härten durch die Gewährung von Mietbeihilfen zu vermeiden.
Die eigentliche Wohngeldgesetzgebung, wie wir sie heute kennen, begann am 01.04.1965 mit Erlass des Wohngeldgesetzes. Im Laufe der Jahre erfolgten zahlreiche Änderungen, die nicht nur Rechtsanpassungen an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse zum Inhalt hatten, sondern auch, wie zuletzt 1983, aus Sparzwängen zur Sanierung des Bundeshaushalts erfolgten.
Die letzte strukturelle Änderung des Wohngeldgesetzes fand am 01.04.1991 mit der 8. Wohngeldnovelle durch Einführung des sog. pauschalierten Wohngelds statt.
Am 01.01.2001 tritt nun eine neuerliche Wohngeldnovelle in Kraft, die nicht nur Leistungsverbesserungen für viele Antragsteller, sondern auch strukturelle Veränderungen in der Rechtsanwendung für die Wohngeldstellen und Sozialhilfeträger beinhaltet.
Dies ist für uns Anlass, nicht nur die heutige Rechtslage im Wohngeldrecht darzustellen und die Neuerungen in der Rechtsanwendung ab dem 01.01.2001 zu skizzieren.
Absicht ist auch, auf die Auswirkungen der Novellierung für Mitglieder, die auf Wohngeld angewiesen sind, hinzuweisen, ohne die erheblichen Konsequenzen im Verwaltungsvollzug außer Betracht zu lassen. Nach Schätzungen des Bundes sind ab dem Jahr 2001 30 v.H. mehr Wohngeldberechtigte zu erwarten.
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