Ausgabe 01/ 2002
Private Altersvorsorge
Um die staatliche Förderung in möglichst sichere Anlageformen zu leiten, sieht das Gesetz vor, dass nur Zahlungen auf (durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) zertifizierte Verträge staatlich gefördert werden. Im Rahmen der privaten Eigenvorsorge sind dies Rentenversicherungen, Fonds und Banksparpläne.
Zertifiziert werden dabei nur Anlageformen, die folgende Charakteristika aufweisen:
Kapitalerhaltsgarantie: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen dem Sparer zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeträge zur Verfügung.
Lebenslange Sicherheit:
Ab dem Beginn der Auszahlungsphase stehen dem Sparer gleich bleibende oder steigende monatliche Auszahlungen bis zum Tod zu.
Förderung:
Die Eigenbeiträge werden mit Zulagen beziehungsweise mit zusätzlichem Sonderausgabenabzug gefördert.
Steuerbefreiung:
Keine Versteuerung der Erträge während der Ansparphase.
Steuerpflicht:
Im Rentenalter muss der Sparer die ausgezahlten Beträge in vollem Umfang versteuern.
Pflicht zur Verrentung:
Die angesparten Gelder werden monatlich ausgezahlt, eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich.
Zeitliche Festlegung:
Der Beginn der Auszahlungsphase ist festgelegt, sie beginnt frühestens mit 60.
Rückzahlpflicht:
Wer vor dem festgelegten Beginn oder während der Auszahlungsphase auf das angesparte Geld zugreift, verliert die komplette Förderung.
weiter...