Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Ausgabe 04/ 2000

Bestätigungsvermerk und Prüfungsergebnis aus der Erweiterung des Prüfungsauftrages

I. Wir haben den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gartenstadt-Genossenschaft, Mannheim eG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1999 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluß unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
 
Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlußprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, daß Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Genossenschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluß und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfaßt die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, daß unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
 
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
 
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Genossen-schaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
 
II. Die Verwaltungsorgane sind ihren Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung ordnungsgemäß nachgekommen.
 
Die Vermögenslage der Genossenschaft ist geordnet. DIe Ertragslage ist weiterhin durch die Miethausbewirtschaftung und dabei wesentlich durch die Höhe der Instand-haltungskosten geprägt. Disponible Mittel für die geplanten Instandhaltungen im Jahr 2000 sowie für weitere Investitionen stehen zur Verfügung.
 
Die Genossenschaft hat die einschlägigen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes sowie die relevanten Mitteilungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen beachtet.
 
Der vorstehende Bericht wurde aufgrund der bei der Prüfung anhand der Unterlagen getroffenen Feststellungen und der den Prüfern erteilten Aufklärungen und Nachweise nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
 
 
 
 
Stuttgart, 29. Februar 2000
 
 
gez.
 
Wolf
Wirtschaftsprüfer