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Ausgabe 05/ 2000

Wohngeld soll familiengerechter werden

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Wohngeldgesetzes beschlossen. Die neue Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2001 inkrafttreten. Damit wird eine zentrale und wohnungspolitische Aussage der Bundesregierung umgesetzt. "Mit dieser erstmals gesamtdeutschen Wohngeldreform wir das Wohngeld unter Berücksichtigung der Miet- und Einkommensentwicklung treffsicherer und familiengerechter gestaltet. Sozial schwache Haushalte sollen wieder spürbar bei den Wohnkosten entlastet werden", erklärte hierzu der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt.
 
Großfamilien profitieren am stärksten
Mit Leistungsverbesserungen von insgesamt 1,4 Milliarden Mark würden Wohngeldempfänger in den alten Bundesländern zukünftig im Durchschnitt monatlich 83 DM mehr Wohngeld als bisher erhalten. Große Familien profitieren mit durchschnittlichen Verbesserungen von fast 120 DM sogar deutlich mehr. Zudem würden zahlreiche einkommensschwache Haushalte, die bisher kein Wohngeld erhalten konnten, zukünftig erstmals wohngeldberechtigt.
 
Finanzieller Kraftakt
Angesichts der allgemein bekannten Haushaltslage stelle dies einen herausragenden finanziellen Kraftakt dar, so Klimmt. Die alte Bundesregierung habe seit 1990 das Wohngeld nicht mehr erhöht, obwohl die Wohnkosten seitdem um über 35 Prozent gestiegen seien. Gegenüber dem von der Regierung Kohl im letzten Jahr vorgeschlagenen aber nicht umgesetzten Finanzvolumen von je 250 Millionen Mark des Bundes und der Länder bedeuten die nunmehr vorgesehenen Verbesserungen nahezu eine Verdreifachung des Leitungsvolumens.
 
Deutsche Einheit beim Wohngeld
Mit der Wohngeldreform wird das Wohngeld Ost und West abschließend zusammengeführt, erklärte der Minister. Was besonders wichtig sei: Es werde verhindert, daß das Wohngeld in den neuen Ländern nach Ablauf der derzeitigen Übergangsregelung Ende 2000 um ca. 30 Prozent abstürze. Eine zusätzlich eingeführte Härteausgleichsregelung flankiere die Anpassung des Wohngeldes Ost und West. Zudem werde es auch in den neuen Ländern fast 100.000 zusätzliche Wohngeldempfänger geben. Insbesondere Familien mit Kindern würden ein höheres Wohngeld erhalten als bisher.
 
Verantwortung wahrnehmen
Die Bundesländer sind aufgefordert, im Bundesrat durch eine rasche Zustimmung zu den vorgesehenen Leistungsverbesserungen ihre sozial- und wohnungspolitische Verantwortung wahrzunehmen und das vorgesehene Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2001 sicherzustellen, betonte Klimmt.