Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 25.4.2024 13:01 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 06/ 2000

Neue Mietgesetze?

Daß es dies gibt, sei unbestritten, ist aber die Ausnahme. Angesichts eines bundesweit entspannten Wohnungsmarktes (man schaue zum Beispiel nur in die Vermietungsangebote des Mannheimer Morgen) wird ein solches Verhalten schnell seine Grenzen durch Auszug der Betroffenen finden. Der beste Mieterschutz sind nämlich nicht irgendwelche gesetzlichen Hindernisse und Schranken, sondern ein ausreichendes Angebot an Wohnungen. Daran wird es aber künftig fehlen, wenn der Wohungs-markt, der jetzt schon wie kein anderer von staatlichem Dirigismus und Überreglementierung geprägt ist, noch weiter durch erneute Eingriffe des Gesetz-gebers in seinen Mechanismen außer Kraft gesetzt wird. Investoren für den Wohnungsbau wird es künftig um so weniger geben, als sie durch derartige Reglementierungen beschränkt werden. Warum sollten sie ihr Geld im Wohnungsbau investieren, wo erstens die Renditen gering und zweitens die Rechte des Investors übermäßig beschränkt sind. Wohin Überregulierungen und Überbelastungen führen, zeigt der Anstieg der Schwarzarbeit, der lt. einem Gutachten des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (Tübingen) in Baden-Württemberg auf über 90 Milliarden DM bzw. 16 % des Bruttoinlandprodukts beziffert wird. Die hohe Belastung der Arbeitskosten durch Steuern und Abgaben sowie übermäßige arbeits- und sozialrechtliche Regelungen haben zu diesem Ausweichen der Arbeit auf den Schattenmarkt geführt. Auch die bürokratischen Regelungen der 630.- DM-Jobs haben das ihrige dazu beigetragen. Aber man braucht nicht einmal auf den Arbeitsmarkt zu verweisen. Bestes Beispiel eines nicht vorhandenen und überreglementierten Marktes war die DDR, deren Wohnungen entweder nach wie vor marode sind oder mit Milliarden von Steuergeldern nach der Wende instandgesetzt wurden. Will die Bundesregierung jetzt auch im Westen ähnliche Zustände herbeiführen ?
 
Soll sich die Genossenschaft vielleicht freuen, wenn weniger Wohnungen gebaut werden und die z. Zt. geringere Nachfrage nach Wohnungen wieder anzieht ? Die Notlage eines anderen und sei es, das Fehlen einer Wohnung ist keine gute Grundlage, um der Genossenschaft neue Mitglieder zuzuführen. Dahinter sollten andere ungezwungene Überlegungen stehen, wie Wohnungsqualität, gemeinsame Interessen an guten Wohnungen, letztlich die gemeinsame Selbsthilfe, um sich gegenseitig gutes Wohnen zu ermöglichen. Dem trägt der Gesetzes-entwurf jedoch in keinster Weise Rechnung. Eine jahrelange Forderung der Genossenschaften nach eigenständigen Regelungen für das Verhältnis Mitglied und Genossenschaften bringt er nicht, auch nicht ansatzweise.
 
Auch bringt der Entwurf nicht den Ansatz einer Hilfe, einzelnen Störern im Haus leichter das Handwerk zu legen. Betroffene Mitglieder wissen davon ein Lied zu singen. Nach derzeitiger Rechtslage und Rechtsprechung sind die Mitbe-wohner von einzelnen Störenfrieden beinahe schutz-los Lärm, Gestank, Ruhestörungen usw. ausgeliefert und auch der Genossenschaft fehlen bedauerlicherweise die Mittel nachhaltig für ein ungestörtes Wohnen zu sorgen. Einerseits hat sie als Vermieter hierzu zwar die Verpflichtung, aber geeignete Sanktionsmöglichkeiten, gegen mißliebige Mieter vorzugehen, fehlen. Der Vorstand hat daher immer wieder mit dem Vorwurf der Untätigkeit zu tun. Ihm sind jedoch angesichts schwieriger Beweisführung und der Mentalität vieler Mitbewohner (nichts sehen, nichts hören, nichts sagen) die Hände gebunden. Hier wo es nötig wäre, gibt der Gesetzentwurf leider keine Hilfestellung. Wegen der allgemeinen von manchen Kreisen geschürten Verteufelung der Vermieter wird er im Gegenteil zu weiterem Unfrieden beitragen und zuletzt die Interessen der Wohnungssuchenden verschlechtern.
 
Die Mietrechtsreform wäre ein günstige Gelegen-heit, endlich der genossenschaftlichen Selbstverant-wortung und Selbstverwaltung mehr Gewicht zu verleihen. Die Mitglieder können ihre Angelegen-heiten über ihre Satzung und das Mitspracherecht ohne gesetzliche Beschränkungen ihrer Selbstbe-stimmungsrechte regeln. Sie selbst sind die Garanten für sicheres und preiswertes Wohnen.