Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
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Ausgabe 03/ 2001

Weniger „Fehlbelegungsabgabe in Sozialwohnungen

Am 01.02.2001 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Neuregelung zur Fehlbelegungsabgabe beschlossen, wonach die Mehrheit der zahlungspflichtigen Haushalte künftig weniger Fehlbelegungsabgabe bezahlen wird. Die Stadt Mannheim hatte sich auch auf unsere wiederholten Anregungen hin für die Reduzierung der Fehlbelegungsabgabe eingesetzt. Die Umsetzung der Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 01.01.2001 erfolgen.
 
Zum einen durch die Anhebung der sogenannten „Eintrittsschwelle“ von 20 auf 40 v.H. über die Einkommensgrenze des § 25 Zweites Wohnungsbaugesetz, und zum anderen durch Absenkung des Mietspiegelwertes von der Obergrenze auf das Arithmetische Mittel des Mannheimer Mietspiegels, werden die zahlungspflichtigen Haushalte in Sozialwohnungen künftig wesentlich entlastet.
 
Das Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung wird von sich aus alle Zahlbescheide überprüfen und an die neue Gesetzteslage anpassen, so dass den Zahlungspflichtigen der Weg zum Amt erspart bleibt.
 
Das Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung geht davon aus, dass trotz des späten Inkrafttreten der Änderung, nach Umstellung des Berechnungsverfahrens, alle Haushalte bis Ende März/Anfang April diesen Jahres einen neuen Bescheid in Händen halten.
 
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das Wohnungsamt darum, von persönlichen bzw. telefonischen Anfragen abzusehen.
 
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