Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 3.5.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 02/ 2003

Die genossenschaftliche Spareinrichtung

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Wie sieht diese Förderung aus?
 
Die Gartenstadt-Genossenschaft ist bestrebt, preiswerte Wohnungen von guter Qualität zu erstellen, welche sie verwaltet, unterhält und ihren Mitgliedern zu angemessenen Nutzungsgebühren überlässt. Bund, Land und Gemeinden waren der Genossenschaft dabei in bestimmten Fällen behilflich. Im wesentlich beruht die Tätigkeit der Genossenschaft jedoch auf den Selbsthilfeleistungen der Mitglieder.
 
Unter Selbsthilfe in der Genossenschaft verstehen wir einmal den persönlichen Einsatz der Mitglieder bei allen denkbaren Gelegenheiten, zum anderen aber auch die finanzielle Beteiligung.
 
Jedes Mitglied muss sich daher mit einem Geschäftsguthaben an der Genossenschaft beteiligen, das dem Umfang der Inanspruchnahme von genossenschaftlichen Leistungen entspricht.
 
Neben den Beteiligungen mit Geschäftsanteilen ist den Mitgliedern eine weitere Förderung der Genossenschaft durch die Überlassung von Spareinlagen möglich und erwünscht. Denn Neubau, Substanzerhaltung und die in den letzten 10 Jahren intensivierte Modernisierung kosten bekanntlich viel Geld. Eigene Mittel sind im Vergleich zu Fremdmitteln i.d.R. wesentlich günstiger. Die hereingenommenen Spargelder werden einzig und allein für den Zweck der Genossenschaft und hiermit zum Wohle jedes einzelnen Mitglieds eingesetzt. Mit Hilfe der Spargelder werden Wohnwertverbesserungen vorgenommen, Instandhaltungen finanziert und Wohnungen für die Mitglieder errichtet.
 
Demzufolge hat jedes Mitglied durch die Inanspruchnahme der genossenschaftlichen Spareinrichtung doppelten Nutzen. Erstens erhalten die Mitglieder durchaus marktübliche Zinsen für ihre Einlagen, zweitens werden die Nutzungsgebühren positiv beeinflusst, da die Genossenschaft durch die Spareinlagen nicht auf teueres fremdes Geld angewiesen ist. Außerdem können die Mitglieder schneller auf die Spareinlagen zurückgreifen, als auf die Geschäftsanteile mit ihrer langen Kündigungsfrist (21/2 bis 31/2 Jahre).
 
Beispielsweise war es der Gartenstadt-Genossenschaft nur mit Hilfe der Spargelder im Geschäftsjahr 1996 möglich, sämtliche öffentlich geförderten Darlehen mit Eigenmitteln vorzeitig und auf einmal zurückzuzahlen, um dadurch spätestens nach einer Nachwirkungsfrist bis zum 31.12.2006 sämtlichen Mitgliedern - auch denen ohne Wohnberechtigungsschein - die Möglichkeit zu geben, diese bisher mit einer Belegungsbindung behafteten Genossenschaftswohnungen anzumieten.
Auch die enormen Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung in den vergangenen Jahren sowie im Geschäftsjahr 2002 in Höhe von ca. 9,7 Mio. Euro wären ohne diese Spargelder undenkbar.
 
Die Entwicklung der Spareinlagen im vergangenen Geschäftsjahr zeigt nachfolgende Grafik.
 
Die Einzahlungen (11.198 Ts. 3) haben die Auszahlungen (11.018 Ts. 3) um 180 Ts.3 überstiegen. An Zinsen wurden den Mitgliedern und deren Angehörigen insgesamt 1.878 Ts. 3 gut geschrieben.
Aufgrund der Geschäftsstruktur der Genossenschaften mit Spareinrichtung ergibt sich, dass diese wohnungswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen sind und nicht dem kreditwirtschaftlichen Bereich, wie die Banken zugerechnet werden können. Die Geschäftsbanken haben durch ihre andersartige Geschäftstätigkeit eine weit höhere Risikolage als Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung. Denn diese Kreditinstitute betreiben natürlich in einem sehr hohen Umfang das Kreditgeschäft und sonstige „Risikogeschäfte“ und haben keine derartige Absicherung durch das Anlagevermögen wie die Gartenstadt-Genossenschaft.
 
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