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Ausgabe 10/ 2004

Verbraucher, Mieter und Vermieter fordern Verschärfung des Energiewirtschaftsgesetzes

Wohnungswirtschaft, Verbraucher- und Mieterorganisationen haben gemeinsam eine wirksame Regulierung des Energiemarkts gefordert. Der Deutsche Mieterbund (DMB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der GdW lobten die Initiative des Bundesrates, mit der eine Verschärfung des Energiewirtschaftsgesetzes über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinaus erreicht werden solle. Die Kritik aus Politik und Wirtschaft zeigt unterdessen Wirkung: So hat die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) ein eigenes Regulierungskonzept für Netzentgelte vorgelegt.


„Dem permanenten Griff der Energiekonzerne in die Taschen der Verbraucher muss endlich Einhalt geboten werden," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Nur eine Regulierungsbehörde mit der Kompetenz zur Preisgenehmigung könne der Selbstbedienung der Energiewirtschaft Schranken setzen.

Der Bundestag hatte am 9. September 2004 in erster Lesung das novellierte Energiewirtschaftsgesetz beraten, parallel stand das Gesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates auf der Tagesordnung. Hart ins Gericht gingen Wohnungswirtschaft, Mieter- und Verbraucherverbände auch mit den überhöhten Gaspreisen. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis müsse kartellrechtlich unterbunden werden, forderten die drei Spitzenverbände.

GdW-Präsident Lutz Freitag: „Die Wohnungsunternehmen legen treuhänderisch die Betriebskosten auf ihre Mieter um. Wir wehren uns gegen unberechtigt hohe Energiepreise, weil sie die Mieter und das Mietverhältnis belasten. Der Gesetzgeber muss den Verbraucherschutz insbesondere beim Erdgas durchsetzen."
Weitere Hindernisse für sinkende Gaspreise seien nach Ansicht der Verbraucher, Mieter und Wohnungsunternehmen der unzureichende Netzzugang zu den Erdgasnetzen und der fehlende Wettbewerb auf der Vertriebsseite.

Der vorliegende Regierungsentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes müsse deshalb in wesentlichen Punkten dringend nachgebessert werden. Neben der Einführung einer Vorabgenehmigung der Netznutzungsentgelte sei eine Abkehr vom so genannten Prinzip der Nettosubstanzerhaltung erforderlich, das den Unternehmen bislang Gewinne aus dem Netzbetrieb in Höhe von 30 Prozent bescherte, verlangten GdW, DMB und vzbv. Daneben sei eine klare Entflechtung von wettbewerbsorientierten Unternehmensteilen von den Netzen erforderlich. Ansonsten sei vorhersehbar, dass sich die Netzbetreiber weiterhin Monopolrenten durch überhöhte Entgelte für die Nutzung ihrer Netze sicherten.

Damit die Regulierungsbehörde effizient und zügig arbeiten kann, brauche sie wirksame Kompetenzen. Durch den ineffizienten und überteuerten Betrieb der Stromnetze und den fehlenden Wettbewerb bei Gas entstünden der Volkswirtschaft Jahr für Jahr Milliardenverluste. „Wir brauchen deshalb eine schlagkräftige Regulierungsbehörde," so vzbv-Vorstand Edda Müller, GdW-Präsident Lutz Freitag und DMB-Direktor Franz-Georg Rips.

Unterdessen zeigt die Kritik aus Politik und Wirtschaft auf Seiten der Energieversorgung offenbar Wirkung. Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, hat auf die öffentliche Debatte über die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) reagiert und ein eigenes Regulierungskonzept vorgelegt. Damit solle der Widerspruch zwischen Wettbewerb und Versorgungssicherheit aufgelöst werden, begründete der Energieversorger die Initiative in einer Pressemitteilung.