Ausgabe 01/ 2005
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge nach § 24 c EStG
Die Genossenschaft muss erstmals für den Veranlagungszeitraum 2004 neben den Steuerbescheinigungen auch die so genannten Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge ausstellen. Diese Erträgnisaufstellung ist dann in die jeweilige Steuererklärung zu übertragen.
Die Jahresbescheinigung liegt den Mitgliedern ab Mitte Januar 2005 in unserer Sparabteilung zur Abholung bereit.