Ausgabe 01/ 2005
Sparlexikon
Unter dieser Rubrik möchten wir unseren Mitgliedern - in loser Reihenfolge - Begriffe erläutern, mit denen Sie im Rahmen unserer Sparabteilung immer wieder konfrontiert werden.
(Fortsetzung aus Ausgabe 07/2004)
- Habenzinsen
für Einlagen, wie Spar-, Sicht- und Termineinlagen, und aufgenommene Gelder gezahlte Zinsen - juristische Person
Rechtsgebilde, das von der Rechtsordnung als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt wird. Sie handelt durch ihre Organe. Juristische Personen sind: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Gewerkschaft, der Staat, Gemeinden usw.
Sparkonten von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften darf die Gartenstadt-Genossenschaft in ihrer Sparabteilung gemäß der erteilten Erlaubnis nicht führen bzw. neu annehmen. Bestehende Konten werden nur noch weitergeführt, wenn schlüssig dargelegt wird, dass die Geldbeträge der Ansammlung von Vermögen dienen. Die ist nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schriftlich "darzutun". Folgende schriftliche Erklärung ist möglich:
Diese Einlage dient der Ansammlung von Vermögen und ist weder zur Verwendung im Geschäftsbetrieb noch für den Zahlungsverkehr bestimmt. Dies gilt auch für spätere Einzahlungen. - Konto
ital.: = Rechnung; Bezeichnung für "Rechnungen" der Geldinstitute mit ihren Kunden. Siehe Giro-, Privat-, Gehalts-, Sparkonto! - Kontoauszug
Obersicht über die Bewegungen auf einem Konto. Der Kontoauszug enthält Belastungen (Soll) und Gutschriften (Haben) und zeigt den jeweiligen Kontostand (Saldo) auf - Laufzeit
Frist bis zum Verfall bzw. zur Rückzahlung eines Wertpapieres, eines Kredites - Losungswort
Kennwort zur Sicherung eines Sparbuches, Sparbriefes oder anonymen Wertpapierdepots. Nur wer das Losungswort nennen kann, darf über das Geld bzw. die Wertpapiere verfügen
(wird fortgesetzt)