Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 18.3.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • Niederfeld:
      4 Zimmer, Küche, Bad, Dusche, sep.WC, 1 Galerie, Terrasse, Aufzug, DG, 167.41m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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Ausgabe 02/ 2005

Vom Beitritt bis zur Auflösung:
Die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich der Mitgliedschaft

Wenn jemand eine Wohnung sucht und in erster Linie Wert darauf legt, möglichst preisgünstige, seinem Bedarf entsprechende Räumlichkeiten anzumieten, wird er häufig nicht so sehr darauf achten, ob er die Wohnung bei einem privaten Vermieter, einer Genossenschaft oder einer Immobiliengesellschaft findet. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, mit wem man sich eigentlich vertraglich bindet und welche Vor- und Nachteile dies für die Wohndauer haben kann, findet häufig nicht statt. Da unsere Genossenschaftswohnungen überwiegend sehr preisgünstig sind, kann dies dazu führen, dass einige Mitglieder sich über die Bedeutung genossenschaftlichen Wohnens und der Mitgliedschaft gar nicht im Klaren sind.

Dabei liegen die Vorteile genossenschaftlichen Wohnens eindeutig auf der Hand. Das Mitglied einer Genossenschaft beteiligt sich mit seinen Anteilen am Eigenkapital und leistet damit seinen Beitrag für die gemeinschaftliche Erstellung und Erhaltung bezahlbaren Wohnraumes. Es erhält dadurch ein Mitbestimmungsrecht, das durch die Wahl der Vertreter bzw. deren Abstimmung in der Vertreterversammlung aber auch in persönlichen Kontakten mit Aufsichtsrat und Vorstand geltend gemacht wird. In der Vertreterversammlung werden die Vertreter über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft informiert und können bei wichtigen Beschlüssen ihre Meinung äußern und von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

Im Verhältnis seines Geschäftsguthabens ist das Mitglied Teilhaber bzw. Miteigentümer der Genossenschaft. Deswegen nimmt das Mitglied am Ertrag der Genossenschaft teil. Darüber hinaus geht das eingezahlte Geld bei einer eventuellen Mitgliedschaftskündigung auch nicht verloren, da die Anteile auf der Grundlage der Auseinandersetzungsbilanz zurückgezahlt werden. Als Nutzer einer Genossenschaftswohnung erhalten die Mitglieder keinen Mietvertrag, sondern den so genannten Nutzungsvertrag. Da der Sinn der Genossenschaft gerade darin besteht, die Mitglieder mit Wohnungen zu versorgen, wird die Genossenschaft von dem ordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen und garantiert somit ein lebenslanges Wohnrecht. Angst vor Eigenbedarfskündigungen braucht ein Genossenschaftsmitglied nicht zu haben.

Die Mitgliedschaft ist ein Beitritt zu einer Gemeinschaft. Sie ist daher auch eine Verpflichtung gegenüber den anderen Mitgliedern.

Ein Teil der neuen Mitglieder der Gartenstadt-Genossenschaft eG weiß nicht unbedingt, dass Wohnen in Genossenschaften nicht mit dem Wohnen bei einem üblichen Vermieter zu vergleichen ist. Daher kommt es trotz aller Informationen immer wieder zu Fragen und Fehlvorstellungen bezüglich der Mitgliedschaft. Aus diesem Grund, und um das Genossenschaftsbewusstsein unserer Mitglieder zu wecken, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Mitgliedschaft zusammengestellt.


Warum muss überhaupt die Mitgliedschaft erworben werden?

Eine Genossenschaft ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks, im Fall unserer Gartenstadt-Genossenschaft der guten, sicheren und preisgünstigen Wohnungsversorgung der eigenen Mitglieder. Die Genossenschaft wird durch die Gemeinschaft ihrer Mitglieder gebildet. Diese legen durch ihre Anteile den Grundstock für das zur Verfügung stehende Eigenkapital. Aus diesem Grund kann man eben nur als Mitglied Nutznießer des gemeinsam verfolgten Zwecks werden.
Dieses Grundprinzip hat sich seit der Entwicklung der genossenschaftlichen Idee - im Bereich der Wohnungsversorgung hauptsächlich durch Victor Aimé Huber - Mitte des 19. Jahrhunderts nicht wesentlich verändert. Es ist auch kaum zu erwarten, dass der Gesetzgeber im Genossenschaftsbereich künftig grundlegende Veränderungen vornehmen wird. Die Bundesregierung strebt vielmehr an, auf der Grundlage von Vorschlägen einer Expertenkommission, die Genossenschaften als dritte tragende Säule der Wohnraumversorgung, neben dem Wohnen zur Miete und dem selbstgenutzten Wohneigentum zu unterstützen und weiterzuentwickeln.


Sind Genossenschaftsanteile, Kaution oder Provision das Gleiche?

Nein! Eine Provision erhält der Makler für die erfolgreiche Vermittlung von Objekten. Anders als bei Genossenschaftsanteilen ist sie eine "verlorene" Ausgabe. Eine Kaution verlangt der Vermieter als Bürgschaft. Sie dient in der Regel als Sicherheitsleistung für Mietausfälle, nicht erbrachte Schönheitsreparaturen und Ähnliches. Genossenschaftsanteile sind dagegen Unternehmensbeteiligungen. Die Mitglieder sind die Anteilseigner bzw. die Eigentümer der Genossenschaft.

Allerdings stellen die Genossenschaftsanteile bzw. das Geschäftsguthaben im Rahmen eines Nutzungsvertrages auch eine Sicherheit für alle Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft dar.

Fortsetzung...