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Ausgabe 06/ 2005

Antidiskriminierungsgesetz – Ein Lehrstück in Bürokratie

Möglicherweise haben auch Sie bereits den öffentlichen Streit über die Absicht der rot-grünen Bundestagsfraktionen verfolgt, ein so genanntes Antidiskriminierungsgesetz schaffen zu wollen. Ein solches Gesetz würde fundamental in die Rechte der Gartenstadt-Genossenschaft und ihrer Mitglieder eingreifen.


Hintergrund dieses Ansinnens sind 4 EU-Richtlinien, die nach Meinung der früheren EU-Kommissarin Diamantopoulou zu einem „Europa mit menschlichem Antlitz“ beitragen sollen. Nach einem Bericht des SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 02.05.2005 hat die Bundesregierung die Sprengkraft der Brüsseler Antidiskriminierungspläne jahrelang unterschätzt. Sie nahm an, bei der geplanten Regelung handele es sich um ein reines Symbolgesetz, im EU-Jargon „Schneewittchen-Richtlinie“ genannt. Dabei hätte ein Veto aus Berlin die europäische Politikmaschinerie stoppen können. Für drei der vier Richtlinienvorschläge zum Thema Antidiskriminierung war das einstimmige Votum aller EU-Mitgliedsstaaten nötig, anders hätten die Richtlinien nicht in Kraft treten können.

Nun ist der Bundestag im Zugzwang die EU-Richtlinien in nationales Recht zu überführen. Denn die meisten der 25 EU-Länder haben die beiden älteren der vier Richtlinien schon nahezu vollständig umgesetzt. Am 28.04.2005 stellte der Europäische Gerichtshof bereits eine Vertragsverletzung der Bundesrepublik fest. Sollte sich die Umsetzung weiter verzögern, droht ein Zwangsgeld von Hunderttausenden Euro pro Tag.

In Deutschland ist ein Antidiskriminierungsgesetz eigentlich nicht erforderlich. Denn schon Art. 3 des Grundgesetzes schreibt vor: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Allein zum Schutz von Behinderten finden sich in deutschen Gesetzen 86 Einzelregelungen.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) soll laut SPIEGEL im kleinen Kreis zum Antidiskriminierungsgesetz die Frage gestellt haben, was „dieser Quatsch“ eigentlich solle.

Nun haben inländische „Gleichheitsfanatiker“ aus den rot-grünen Bundestagsfraktionen ihre Chance gesehen und ein bizarres Paragrafenwerk geschaffen, das noch weit über die EU-Richtlinien hinausgeht. Großzügig erweiterten die Parlamentarier den Kreis derer, die vom Gesetz geschützt werden sollten. Schrieben die EU-Richtlinien lediglich vor, dass Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse und ethnischer Herkunft verboten sein müssten, wurden noch die „Diskriminierungsmerkmale“ Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität hinzugefügt. Die Brüsseler Vorgabe, eine Anlaufstelle für Diskriminierungsopfer zu schaffen, regte ebenfalls die Phantasie der Unterhändler an. Ein „niedrigschwelliges Beratungsangebot“ müsse her, konkret: eine Bundesbehörde mit etwa 5,5 Millionen Euro Jahrsetat. Eine SPD-Abgeordnete hatte flugs ausgerechnet, dass sich auf diese Weise „mindestens 30 Planstellen“ schaffen ließen. Alle potenziellen Diskriminierungsopfer sollen darüber hinaus in den Genuss einer Beweislasterleichterung kommen - vor deutschen Gerichten ein Privileg. Sobald ein abgewiesener Wohnungsinteressent „glaubhaft“ macht, dass er etwa wegen seiner Hautfarbe nicht bei einer Wohnungs-vergabe berücksichtigt wurde, kann es künftig die Pflicht der Gartenstadt-Genossenschaft sein, diesen Vorwurf zu entkräften.

Dass es verwerfliche Formen der Ungleichbehandlung in Deutschland gibt, ist unstrittig. In diesen Fällen wird aber auch das geplante Gesetz nicht helfen. Wohl aber dürfte die neue Paragrafensammlung eine ganze Reihe unbeabsichtigter Nebenwirkungen entfalten, wie Beispiele in den USA zeigen. Seit dort 1964 der „Civil Rights Act“ verabschiedet wurde, ist über die Jahre eine regelrechte Prozessindustrie entstanden.

Kein Wunder, dass Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) aus dem Staunen nicht herauskam, als sie sich vorigen Sommer über den Stand der Verhandlungen informierte. Ihr kam es merkwürdig vor, dass Alte, Gläubige, Schwule, Behinderte, Frauen - insgesamt die große Mehrheit der Bevölkerung - nun als schützenswerte Minderheiten gelten sollten. „Ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das mehr Probleme schafft als löst, ist der falsche Weg zum Ziel“, gab sie zu bedenken. Auch die Ministerin widerspricht nicht den Befürchtungen, dass das Antidiskriminierungswerk ein Weckruf für Prozesshansel und Geschäftemacher sein könnte.

Bereits im März 2005 haben auch wir unsere Sorge in einem offenen Brief an die Mannheimer Bundestagsabgeordneten Herrn Prof. Dr. Egon Jüttner (CDU) und Herrn Lothar Mark (SPD) geäußert. Diesen Brief sowie die Antwortschreiben der Parlamentarier geben wir Ihnen zur Kenntnis:


Das Antidiskriminierungsgesetz war Anfang März auch Thema eines Treffens der Wohnungsunternehmen aus der Region, mit folgendem Ergebnis:
„Der dem Bundestag vorliegende Entwurf, der Rot-Grünen-Bundestagsfraktionen, stieß auf heftige Ablehnung. Das Gesetz sei ein bürokratisches Monstrum und nur zur Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte und Abmahnvereine gut, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Wolfgang Pahl, Vorstand der Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim.

Die Wohnungsunternehmen, deren Wohnungsbestände, ca. 42.000 Wohnungen, sich von Mosbach bis Mannheim und von Weinheim bis Wiesloch erstrecken, sehen die bisher betriebene verantwortungsbewusste und steuernde Wohnungsbelegung mit dem Gesetz am Ende. Bisher habe man sich bemüht, die diskriminierungsbedrohten Bevölkerungskreise durch behutsame Einfügung in intakte Nachbarschaften zu integrieren und sei dafür von der Politik gelobt worden. Dies sei mit Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes nicht mehr möglich, weil sich die Unternehmen dann mit Ansprüchen auf Vertragsabschluss bis hin zu Schadensersatzansprüchen bei verweigertem Vertragsabschluss konfrontiert sähen. Bei Behauptung der Diskriminierung müssten die Unternehmen das Gegenteil beweisen, was schwer bis unmöglich sei.

Bei den bekannten Abkapselungsbestrebungen bestimmter Immigrantengruppen würden unweigerlich Ausländergettos entstehen. Die Integration dieser Personen in die einheimische Bevölkerung und die hiesigen Kulturvorstellungen könne man dann getrost abschreiben. Die Tendenz zu „überforderten Nachbarschaften“ mit erheblichem sozialem Sprengstoff, so eine weit beachtete Studie des Bundesverbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (GdW) werde aufgrund des Gesetzes zunehmen, meinte Gerhard Burkhard, stellvertretender Präsident des Bundesverbands und gleichzeitig Präsident des Verbandes baden-württembergischer Wohnungsunternehmen. Getrost könne die Politik dann das Förderprogramm „Soziale Stadt“, das dies verhindern solle, einstellen und die Finanzmittel sparen. Vielleicht sei dies bei leeren Kassen das wahre Ziel des Antidiskriminierungsgesetzes. Wolfgang Bielmeier, Geschäftsführer des größten kommunalen Wohnungsunternehmens in Baden-Württemberg, der GBG in Mannheim, verwies darauf, dass das geplante Gesetz sogar den Zielen des Baugesetzbuchs und der sozialen Wohnraumförderung, nämlich sozial und ethnisch gemischte Wohnquartiere herzustellen, widerspreche. Er verwies auf die jahrzehntelangen Bemühungen der Stadt Mannheim, soziale Brennpunkte zu entmischen. Das Antidiskriminierungsgesetz mache dies zunichte.

An die Politik gewandt, wünschen sich die Wohnungsunternehmen mehr Realitätssinn und weniger Blauäugigkeit. Das Ziel, Diskriminierung zu beseitigen, sei gut und werde von ihnen wie schon bisher unterstützt. Das Antidiskriminierungsgesetz sei aber der falsche Weg. Es schieße weit über die EU-Vorgaben hinaus und wähle die falschen Mittel um Diskriminierung zu verhindern. Nicht staatliche Sanktionen seien gefordert, sondern Aufklärung, um ein Umdenken in der Bevölkerung und in den betroffenen Kreisen herbeizuführen.”

Tatsächlich konnte mittlerweile durchgesetzt werden, dass der Koalitionsentwurf dahingehend abgeändert wird, dass „bei der Vermietung von Wohnraum eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig sein kann“. Wohnungsgenossenschaften sollten aber generell vom Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen werden. Die Gartenstadt-Genossenschaft ist laut Satzung und Genossenschaftsgesetz verpflichtet, ihre Mitglieder zu fördern. Dürfte sie nun nicht mehr frei über die Wohnungen verfügen, würde der Gedanke des genossenschaftlichen Wohnens ad absurdum geführt. Selbsthilfeeinrichtungen wie die Gartenstadt-Genossenschaft erfordern nun einmal, dass die Mitglieder sich selbst helfen können.

Weiter bestehen blieb bisher die unsägliche „Beweislastumkehr“. Auch die zusätzlichen Diskriminierungsmerkmale stehen immer noch im Gesetzentwurf. Ferner soll es die Kontrollbehörde geben. Wir haben deshalb nochmals auf das Antwortschreiben des Abgeordneten Mark reagiert:

Abschließend können wir uns nur den Worten des sozialdemokratischen Innenministers Otto Schily anschließen, der äußerte, die Rücknahme des geplanten Gesetzes wäre ein „echter Beitrag zum Bürokratieabbau“.