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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 24.4.2024 15:03 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 01/ 2006

Pflegeversicherung beteiligt sich auch an Umbaumaßnahmen

Auch im Alter wollen die meisten Menschen solange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden, in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben. Das Zuhause wird zum zentralen Mittelpunkt des Lebens, denn ältere Menschen verbringen rd. vier Fünftel des Tages in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus und damit mehr als doppelt so viel Zeit wie jüngere Menschen. In diesem Zusammenhang hat der Verband der Privaten Bausparkassen darauf hingewiesen, dass notwendige, altersgerechte Umbaumaßnahmen von der Pflegeversicherung bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird.

Zu solchen Maßnahmen gehören z. B. der Einbau einer Fahrrampe (für Rollstuhlfahrer), die Installation eines Treppenliftes, die Verbreiterung von Türen, das Anbringen von Treppenhandläufen, das Absenken von Kücheneinrichtungen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche im Badezimmer. Im konkreten Fall sollte man mit seinem Arzt und der Pflegekasse klären, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.

Pro Maßnahme gibt es nach dieser Mitteilung einen Zuschuss durch die Pflegekasse von bis zu 2.557 Euro. Allerdings müsse der Versicherte einen „angemessenen Eigenanteil" übernehmen und sich in der Regel mit 10 Prozent an den Kosten beteiligen. Der Eigenanteil sei abhängig vom Einkommen und dürfe einen bestimmten Prozentsatz der monatlichen Bruttoeinkünfte nicht überschreiten. Auch in diesem Punkt empfehle sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Pflegekasse. Da der Zuschuss pro Maßnahme gezahlt werde, sei es wichtig, vorher abzuklären, was als „eine Maßnahme" gezählt werde. Wenn ein Rollstuhlfahrer z. B. die Türen seiner Wohnung verbreitern und Schwellen beseitigen wolle, gelte dies insgesamt als „eine Maßnahme", selbst wenn der Umbau in mehreren Schritten erfolge.