Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 25.7.2024 08:08 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, 2 Loggien, Aufzug, Tiefgarage, 8. Ebene, 53.31m2
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    • Käfertal:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Stellplatz, 1.OG rechts, 64.66m2
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    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Dusche, 2.OG links, 35.66m2
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    • Neckarstadt:
      3 Zimmer, Küche, Dusche, Balkon, 4.OG links, 74.36m2
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    • Niederfeld:
      3 Zimmer, Küche, Bad, Dusche, 1 Galerie, Balkon, Aufzug, DG, 152.97m2
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    • Oststadt:
      3 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, EG links, 80.41m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 73.28m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
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Nächster Termin

Samstag, 24.8.2024: Oeffnungszeiten der Sparabteilung/Kasse

Am Donnerstag, 22.August 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft ab 16:30 Uhr geschlossen. Am Freitag, 23. August 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

Alle Termine finden Sie hier.

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Ausgabe 05/ 2006

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Hand aufs Herz, kontrollieren Sie wirklich immer die Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die von der Gartenstadt-Genossenschaft beauftragte Handwerkerfirmen in Ihrer Wohnung ausführen.

Das sollten Sie aber in Ihrem eigenen Interesse tun. Denn 62 % Ihrer Grundnutzungsgebühr wurden im Jahr 2005 von der Genossenschaft durchschnittlich zur Bezahlung von Instandhaltungskosten verwendet.
Daneben haben Sie die Kosten für Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen direkt zu tragen. Diese sind nämlich nicht in der monatlichen Nutzungsgebühr einkalkuliert. Unter Bagatellschäden versteht man kleinere Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie an den Fensterläden/Rollläden. Die Kosten der Beseitigung übersteigen im Einzelfall nicht den Betrag von 80 Euro. Jährlich wird die Grenze von 8 % der Jahresgrundnutzungsgebühr nicht überschritten.

Für jede durchgeführte Arbeit muss Ihnen der Handwerker einen Arbeitsbericht mit Stundennachweis zur Unterschrift vorlegen. Dieser ist Prüfungsgrundlage für die Bezahlung der Rechnung. Lesen Sie den Zettel also genau durch, bevor Sie unterzeichnen. Sollten Sie wider Erwarten im Nachhinein doch Ausführungsfehler feststellen, melden Sie diese ohne Zögern Ihrem zuständigen Bauleiter.

Damit leisten Sie einen persönlichen Beitrag zur Pflege unseres gemeinsamen Eigentums.