Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
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Nächster Termin

Freitag, 31.5.2024: Am Brueckentag Freitag den 31. Mai 2024 bleibt die Sparabteilung/Kasse geschlossen.

Am Freitag, 31. Mai 2024, bleibt die Sparabteilung/Kasse der Genossenschaft geschlossen. Wir bitten Sie dies bei Ihren Dispositionen zu beruecksichtigen.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 06/ 2006

Die Sparabteilung informiert:
Was bringt die Spareinrichtung

Die Idee des genossenschaftlichen Sparens als wichtiges Finanzierungsinstrument ist schon Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt worden. Bei der Gartenstadt-Genossenschaft können die Mitglieder seit 1912 sparen. Die Spareinrichtung spiegelt eine besondere Form praktizierter Selbsthilfe bei Wohnungsgenossenschaften getreu dem Motto: „(zuerst) sparen, (dann) bauen, (dann) wohnen“ wider. Dem Motto „Wohnen“ werden bei uns die Worte „gut und sicher“ vorangesetzt. Denn gut und sicher wohnt man bei unserer Genossenschaft. Durch gezielten Einsatz der Spareinlagen wurden und werden die vorhandenen Wohnungen ständig modernisiert, es werden neue, attraktive Wohnungsbestände dazugekauft und es wurden teure Kredite zurückgeführt. Dennoch sind die Wohnungen preiswert. Die Nutzungsgebühren liegen im Durchschnitt sogar unter den Mittelwerten des Mannheimer Mietspiegels.

Zusätzlich kommen diejenigen, die ihre Ersparnisse unserer Genossenschaft anvertrauen, in den Genuss, ihr Geld ohne Risiko durch attraktive Konditionen bei überschaubaren Sparmodellen zu vermehren.

Unsere Spareinrichtung stellt somit eine Förderleistung der Genossenschaft für ihre Mitglieder dar. Sie unterstützt die Aufgabe, die nach Gesetz und Satzung im Mittelpunkt der Genossenschaft steht. Sie entspricht dem Zweck der Genossenschaft als Selbsthilfeeinrichtung der Mitglieder. Im Rahmen der genossenschaftlichen Selbsthilfe tragen die Mitglieder der Genossenschaft gerade mit ihrer Sparleistung dazu bei, die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Mitglieder die Spareinrichtung auch mit kleineren Einlagen nutzen, um so günstiger kann die Genossenschaft für ihre Mitglieder wirtschaften.

Nach den Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dürfen außerdem keinerlei risikobehaftete Kreditgeschäfte getätigt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt nicht nur die Genehmigung zum Betreiben einer Spareinrichtung, sondern überwacht auch die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsbetriebes der Spareinrichtung entsprechend dem Kreditwesengesetz.


Spitzenzinsen für Ihr Spargeld

Wenn Sie mehr aus Ihrem Spargeld machen möchten, führt Sie der Weg zur Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim.


Die Spareinlagen bei der Genossenschaft sind rentabel

Vergleichen Sie unsere Zinsangebote und Sie werden feststellen, dass das Sparen bei der Gartenstadt-Genossenschaft eine lohnende Sache ist.


Die Spareinlagen bei der Genossenschaft sind sicher angelegt

Bei uns ist Ihr Geld in guten Händen. Ein Immobilienbestand von 4.200 gut ausgestatteten Wohnungen in Mannheim und Umgebung ist eine Sicherheit für Ihr Spargeld, die sich sehen lassen kann. Bei welcher Bank finden Sie eine derartige Rückdeckung noch einmal? Trotzdem sind wir zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilenunternehmen mit Sitz in Berlin angeschlossen.


Die Spareinlagen werden sinnvoll eingesetzt

Bei uns erhalten Sie Spitzenzinsen für Ihr Spargeld. Und Sie wissen auch, was damit gemacht wird: Mit Hilfe der Spareinlagen bauen wir neue Wohnungen soweit sinnvoll und modernisieren vorhandene. Die Nutzungsgebühren können dadurch in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Wir finden, das ist eine sinnvolle Geldanlage.


Sicherungsfond

Die Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen.

Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist im „Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften” geregelt; das Statut wird Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Es ist auch auf unserer Internetseite nachzulesen.


Aktuelle Zinssätze

Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.


Wer darf sparen?

Auch Angehörige dürfen sparen und zwar:


  • Verlobte und Ehegatten
  • Verwandte, Verschwägerte gerader Linie
  • Geschwister und deren Kinder
  • Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten
  • Geschwister der Eltern
  • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaf wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und -kinder)