Ausgabe 06/ 2006
Gartennutzung
Zahlreiche Mitglieder in unseren Wohngebieten genießen den Vorteil, einen Gartenanteil nutzen und bewirtschaften zu können.
Diese Grünflächen dürfen allerdings nicht dazu verwendet werden, eigene Aufbauten wie Gartenhäuschen, Carports oder überdimensionale Sichtschutzzäune zu errichten. Auch große Partyzelte, die nach einem Fest nicht mehr abgebaut werden, fallen hierunter.
Es können Obst, Gemüse, Blumen oder Rasenflächen angelegt werden. Aber jede bauliche Veränderung - auch an Terrassen - ist nicht ohne vorherige Zustimmung der Gartenstadt-Genossenschaft zulässig. Baumpflanzungen sind mit der Genossenschaft abzusprechen.
Ein Garten ist kein Abstellplatz für den Wohnwagen. Auch das Lagern von Altmaterial ist untersagt.
Sollte Sie beabsichtigen, Ihren Garten umzugestalten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bauleiter.
Indem Sie die angeführten Richtlinien einhalten, helfen Sie uns dabei, dass unsere Gartenanlagen auch weiterhin das Auge erfreuen.