Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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vom 25.4.2024 13:01 Uhr

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      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 12/ 2006

Leserbrief: Haustür abschließen?


Aus der Vogelstang erreichte uns folgender Leserbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum werden die Haustüren über Nacht geschlossen?

Das ist eine ganz gefährliche Angewohnheit. Es gibt viele ältere Menschen, die alleine wohnen und vielleicht plötzlich auf Hilfe eines Notarztes angewiesen sind. Aufgrund einer Notsituation aber nicht mehr in der Lage sind, die Tür zu erreichen.

Wer soll dann die Haustür schnell öffnen, wenn diese auch noch abgeschlossen ist? Manchmal zählen Sekunden, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Oder es brennt, man muss schnell aus dem Haus und die Tür ist zusätzlich abgeschlossen. Den Rettungskräften wird der Zugang unnötig schwer gemacht.

Es trifft nicht immer nur die Anderen. Bitte denken Sie einmal darüber nach. Schließen Sie die Haustüre nicht zusätzlich ab. Es reicht doch, wenn die Tür einfach nur zugemacht wird.

Einbrecher, Diebe oder andere Verbrecher kommen nicht nur in der Nacht.

Mit freundlichen Grüßen


Abschließen der Haustür in der Nacht

Die in dem angeführten Leserbrief gestellte Frage ist Dauerthema in vielen Wohngebieten und begegnet auch der Verwaltung der Gartenstadt-Genossenschaft immer wieder:

Sollen - insbesondere nachts - die Hauseingangstüren der Mehrfamilienhäuser nur geschlossen oder abgeschlossen sein?

Viele Mitglieder halten es für ausreichend, dass die Tür geschlossen ist und nicht ohne Hilfsmittel von außen geöffnet werden kann. Doch andere fühlen sich erst dann „sicher", wenn insbesondere nachts die Haustüre nicht nur ins Schloss gefallen, sondern mit einem Schlüssel abgeschlossen worden ist.

Wie ist die Rechtslage? Um es vorweg zu nehmen: Einen Paragrafen, der das Schließen oder Abschließen von Hauseingangstüren regelt, gibt es nicht. Die Lösung erschließt sich jedoch, wenn man eine wichtige Funktion von Hausfluren oder Haustüren bedenkt: Hausflure sind Flucht- bzw. Rettungswege! Im Falle eines Brandes ist der sichere Ausgang ins Freie nur dann gewährleistet, wenn ohne fremde Hilfsmittel (Schlüssel) direkt und ohne Zeitverlust der Rettungsweg (Treppenraum) bis ins Freie begangen werden kann. Dies ist sicherlich dann nicht der Fall, wenn die Haustür verschlossen ist.

Auch wenn Hilfe von außen notwendig wird (Notarzt usw.), sollte die Haustür schnell geöffnet werden können, z.B durch den Türöffner in der Wohnung.

Aus diesen Gründen ersuchen wir unsere Hausgemeinschaften, darauf zu achten, dass die Haustüre geschlossen, nicht aber so abgeschlossen ist, dass sie von Innen nur mit Hilfe eines Schlüssels wieder geöffnet werden kann.