Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 27.3.2024 10:10 Uhr

  • Wohnungen
    • Ladenburg:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG mitte, 41.11m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 9.OG mitte links, 59.56m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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    • Waldhof-Ost:
      2 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Tiefgarage, 2.OG mitte, 70.58m2
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Ausgabe 01/ 2007

Wenn der Nachbar zum Feind wird

So nehmen die Dinge in der Regel ihren Lauf. Lärmende Kinder, quakende Frösche, nächtliches Duschen, Rauchbelästigungen durch Grillen, zu lautes Radio oder Fernsehen, Hundegebell, Abstellen von Kinderwagen im Hausflur, unterschiedliche Auffassung über die Höhe einer Hecke, das Öffnen und Schließen von Türen und Fenstern, Schuhe vor der Haustür, Lüftung von Trockenräumen, im Garten streunende Katzen, überhängende Zweige, Babygeschrei und so weiter, und so weiter. Mit all diesen Dingen oder ähnlichem müssen sich deutsche Gerichte beschäftigen. Fachleute schätzen, dass über eine halbe Million Mieter und Nachbarn jährlich vor Gericht ziehen, um ihr „Recht“ zu bekommen. Übersehen wird regelmäßig, dass der Beginn eines Rechtsstreits meist auch der Beginn einer unendlichen Geschichte ist. Harmlose Anlässe eskalieren zu schrecklichen Folgen bis hin zu massiven Handgreiflichkeiten oder auch schlimmer. So erschoss ein Mann seinen Nachbarn, weil dieser die Haustür abends nicht abschloss. Dabei werden Nachbarstreitigkeiten weder von Richtern noch von Anwälten geschätzt. Denn Prozesse dieser Art werden regelmäßig mit einer erschreckenden zwischenmenschlichen Kälte ausgetragen. Der Urinstinkt des Menschen, sein Territorium zu verteidigen, weckt alle menschlichen negativen Eigenschaften. Nachbarkrieg ohne Ende, weil Rücksichtslosigkeit und Egoismus die Menschen beherrschen? „Überlegen Sie gut“, so kürzlich ein Amtsrichter zu den Kontrahenten „ob Sie deswegen eine Feindschaft fürs Leben riskieren wollen“.

Auch unsere Genossenschaft bleibt nicht von solchen Streithähnen verschont. Obwohl eigentlich alle Mitglieder das gleiche Ziel haben sollten, nämlich ihre wohnliche Situation gegenseitig zu fördern. Das soll nicht nur durch das bloße Zusammenlegen von Geld erfolgen, sondern auch durch das gemeinschaftliche Achten und Pflegen der Wohnungen und Anlagen, bei persönlicher Verbundenheit der Mitglieder, die sich in gegenseitiger Achtung und Hilfsbereitschaft sowie guter Nachbarschaft ausdrückt. Wenn man sich auf den genossenschaftliche Geist zurückbesinnt, so muss es möglich sein, Auseinandersetzungen wieder zu schlichten und Augenmaß zu wahren. Oft wartet der Nachbar nur auf den ersten Schritt des anderen. Die vormals angenommenen Barrieren stellen sich dann als gar nicht so unüberwindbar dar. Wird dann miteinander gesprochen und auch dem Nachbarn einmal zugehört, können beide sich als Sieger fühlen. Vielleicht ergibt sich daraus sogar eine Freundschaft fürs Leben.