Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 26.5.2023 08:08 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, Tiefgarage, 10. Ebene, 61.67m2
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    • Käfertal:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 1.OG links, 64.66m2
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    • Neckarstadt:
      1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 3.OG rechts, 44.35m2
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    • Neckarstadt:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 4.OG rechts, 56.36m2
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    • Neckarstadt:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, 4.OG links, 70.31m2
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    • Rheinau:
      4 Zimmer, Küche, Bad, sep.WC, Loggia, Aufzug, 2.OG, 96.31m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, 3.OG mitte, 58.28m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 2.OG rechts, 72.17m2
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    • Vogelstang:
      3 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Stellplatz, EG rechts, 74.59m2
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Ausgabe 03/ 2007

Pflanzungen auf Gemeinschaftsgrünfläche




Auch auf den gemeinschaftlichen Grünflächen der Genossenschaft müssen wir immer wieder feststellen, dass Pflanzen oder Bäume eigenmächtig von den Anwohnern eingebracht werden. Das erfolgt oft in gut gemeintem Sinne und weil sich diese Mitglieder um die Außenanlagen kümmern wollen. Das Ergebnis kann jedoch sehr unbefriedigend sein. So muss die Gesamtkonzeption der Grünflächenanlage dabei beachtet werden. Die neuen Pflanzen können andere Pflanzen übermäßig beschatten oder diesen Nährstoffe entziehen. Einheimischen standortgerechten Gehölzen sollte der Vorzug gegeben werden. Es dürfen keine höheren Kosten für die gewerbliche Grünflächenpflege entstehen, die über die Betriebskosten von allen Anwohnern getragen werden. Die Wohnqualität in der Nähe gelegener Wohnungen kann dadurch beeinträchtigt werden. Völlig falsch wäre es, einfach den Weihnachtsbaum des letzten Festes in die vor dem Haus befindliche Rasenfläche einzupflanzen. Wenn Sie die Gemeinschaftsflächen betreuen wollen, setzen Sie sich zuvor mit dem für Sie zuständigen Bauleiter in Verbindung. Nur mit dessen vorheriger Zustimmung dürfen Pflanzungen vorgenommen werden. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten für sich und andere und Zusatzkosten für die Gemeinschaft. Wenn diese Grundregeln beherzigt werden, können sich alle über das gepflegte Grün vor dem Haus freuen.