Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
Zuteilungsgrundsätze
Gemäß § 17 (1) b der Satzung.
- Genossenschaftswohnungen können nur an Mitglieder überlassen werden.
- Zusätzlich zu vier Grundanteilen sind für jeden Raum einer Wohnung (außer Küche und Nebenräume) und den Hausgarten mindestens vier weitere Geschäftsanteile zu leisten. Als Sicherheit für die Zahlung der Nutzungsgebühr kann der Vorstand die Übernahme und Einzahlung weiterer Anteile verlangen. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 150,– Euro.
Die Mitgliedschaft des Ehegatten bzw. Lebenspartners ist auch erwünscht.
- Für die Überlassung einer Wohnung sind nach Erfüllung vorgenannter Bedingungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Dauer der Mitgliedschaft,
- allgemeines genossenschaftliches Verhalten (weitere Anteile, Spareinlagen, ehrenamtliches Engagement),
- finanzielle Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Nutzungsgebühren (das Einkommen soll das Dreifache der Nutzungsgebühr betragen) und zur sonstigen Unterstützung des Förderzwecks der Genossenschaft,
- persönliche Eignung für die Nachbarschaft.
- In bestimmten Wohnanlagen werden Genossenschaftswohnungen bevorzugt an spezielle Zielgruppen (z. B. junge Familien, Senioren, Behinderte) vergeben.