Ausgabe 03/ 2001
Weniger „Fehlbelegungsabgabe in Sozialwohnungen
Übrigens...
hat das Bundesverfassungsgericht in einem in Fachkreisen weit beachteten Urteil die besondere Qualität der genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch einen Prüfungsverband betont. Das genossenschaftliche Prüfungssystem solle die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Genossenschaften und die Transparenz ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder, der Gläubiger und der Allgemeinheit sicher stellen, so das Bundesverfassungsgericht. Es solle die Sicherheitgewähren, daß eine Genossenschaft von vornherein nicht insolvent wird. In diesem Zusammenhang bescheinigte das Bundesverfassungsgericht, "dass Genossenschaften zu den insolvenzsicherten Rechtsformen gehören".
Gerade in Zeiten, in denen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ins Gerede gekommen(z.B. Flowtex-Skandal u.a.) und zahlreiche Insolvenzen zu beklagen sind, dürfte dieses Urteil auch für unsere Mitglieder interessant und aufschlußreich sein. Daraus kann entnommen werden, wie sicher das Wohnen und das Sparen bei der Genossenschaft ist.
Abgesehen von der Pflichtprüfung durch den sachverständigen Prüfungsverband erhalten alle Mitglieder in jedem Jahr durch den Geschäftsbericht zusätzlich einen eigenen Einblick in die gute wirtschaftliche Lage der Genossenschaft.
Die Prüfung des Geschäftsjahres 2000 hat bei unserer Genossenschaft in der Zeit vom 29.01. bis zum 16.02.2001 stattgefunden. Sie hat schon traditionell zu keinerlei Beanstandungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.