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Ausgabe 03/ 2004

Die Grundsteuer soll reformiert werden

Vor einigen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die steuerlichen Einheitswerte nicht länger zur Grundlage der Vermögenssteuer gemacht werden dürfen. Seit dem wird die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben. Nach wie vor liegen die Einheitswerte jedoch der Grundsteuer zugrunde, obwohl sie seit Jahren nicht mehr angepasst wurden. Eine Anpassung ist auch künftig nicht mehr vorgesehen. Vielmehr soll die Grundsteuer auf eine neue Grundlage gestellt werden. Gemäß einem Auftrag der Länderfinanzminister haben die beiden SPD und CSU regierten Länder, Rheinland-Pfalz und Bayern, dem Bundesrat einen Reformvorschlag vorgelegt.


Dass dieser Vorschlag noch nicht eine endgültige Grundlage für eine Gesetzesinitiative darstellt, begrüßten jetzt der GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) und der Deutsche Mieterbund. Beide Verbände befürchten, dass die von Bayern und Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Einbeziehung des Gebäudewerts selbst in pauschalierter Form zu Mietsteigerungen führt. Außerdem berücksichtigten pauschalierte Gebäudewerte nicht die unterschiedliche Ertragslage von Immobilien. Insbesondere blieben auch die strukturellen Leerstände in Ostdeutschland unberücksichtigt. Das widerspreche dem anerkannten Prinzip einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, so GdW-Präsident Lutz Freitag und Mieterbunddirektor Dr. Franz-Georg Rips. Kernelemente des Vorschlags der beiden Bundesländer sind:

  • ein kombiniertes Bewertungsverfahren aus Grundstücks- und Gebäudewerten,

  • die Grundstückswerte werden generell auf Basis der Bodenrichtwerte in die Bemessungsgrundlage einbezogen,

  • Unbebaute Grundstücke gehen zu 100%, bebaute Grundstücke zu 70% in die Bemessungsgrundlage ein,

  • Gebäude werden nach 5 Gruppen pauschal und unabhängig von ihrem Alter bewertet: Bürogebäude, Warenhäuser, Banken, Hotels: 1000 €/m², Fabrikgebäude, Großmärkte, Parkhäuser, Selbstbedienungsmärkte: 400 €/m², sonstige Gebäude mit gewerblicher Nutzung 200 €/m², Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen in Anlagen mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten 800 3/m2, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen in Anlagen mit mehr als 2 Wohneinheiten, Wochenend- und Ferienhäuser 600 €/m².



In dem Dialog zwischen Wohnungswirtschaft und Mieterbund einerseits und den Bundesländern andererseits wollen sich GdW-Präsident Lutz Freitag und Mieterbunddirektor Dr. Franz-Georg Rips dafür einsetzen, dass eine reformierte Grundsteuer fünf Grundsätze erfüllt: sie müsse aufkommensneutral und aus der Sicht der Bürger und Unternehmen einfach sein, dürfe Investitionen im Wohnungsbau nicht behindern oder sogar bestrafen, müsse ein gerechtes und transparentes Berechnungsverfahren vorsehen und strukturelle Leerstände angemessen berücksichtigen. Dr. Rips warnte vor Begehrlichkeiten der Kommunen, das Aufkommen aus der Grundsteuer insgesamt erhöhen zu wollen. „Die Grundsteuer kann nicht die Bürgersteuer der Gemeinden sein, da die Grundsteuer zu 100% auf die Miete umgelegt werden kann und dies auch in der Regel geschieht, wird jede Erhöhung der Steuer letztendlich von den Mietern getragen“. Lt. GdW und Mieterbund seien die Verlierer einer Grundsteuererhöhung die einkommensschwächeren Haushalte und jede Grundsteueranhebung müsse bei Beziehern von Transfereinkommen von den Kommunen über Wohngeld und Sozialhilfe wieder ausgeglichen werden.
Beide Spitzenverbände sprachen sich erneut für eine reine Bodenwertsteuer aus, die in dieser Form leider nicht im Reformmodell enthalten sei. Ganz im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag aus Bayern, der auf einer Bodenwertsteuer basierte und den Vorstellungen von GdW und Mieterbund wesentlich näher gekommen war. Dieser Vorschlag war allerdings bei den SPD regierten Ländern nicht mehrheitsfähig. Rips und Freitag wiesen weiter darauf hin, dass die Ermittlung und zeitnahe Anpassung der Bodenrichtwerte, die im Länderkonzept einen zentralen Stellenwert einnehmen, sehr verwaltungsaufwändig sei. In einigen Bundesländern gebe es zudem keine flächendeckenden Bodenrichtwerte. Eine unabhängige Bemessungsgrundlage, allein auf Basis der Grundstücksfläche, sei so Rips und Freitag daher vorzuziehen und ermögliche eine Selbstberechnung der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen. Damit könne auch eine völlige Transparenz der Grundsteuerhebesätze aller deutschen Kommunen ermöglicht werden, eine wichtige Voraussetzung für die Senkung öffentlich verantworteter Mietnebenkosten, so Dr. Rips und Freitag.