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  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 06/ 2005

Antwort von Egon Jüttner (CDU), MdB

Sehr geehrter Herr Pahl,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. März 2005, in dein. Sie Ihre Bedenken bezüglich der Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien ausdrücken. Die CDU/CSUFraktion ist sich in der Ablehnung des Entwurfes der Regierungskoalition einig und auch ich .persönlich habe große Vorbehalte gegen den vorliegenden Entwurf.

Betonen möchte ich zunächst, dass meine Fraktion die Zielstellung der EU-Richtlinien nicht in Frage stellt. Bisherige Erfahrungen bei der Beseitigung von Benachteiligung zeigen jedoch, dass gesetzliche Regelungen nicht immer die beste Lösung darstellen. So verdeutlichte die Fraktionsvorsitzende Angela Merkel bei der gestrigen Diskussionsveranstaltung, dass sie es nicht für sinnvoll hält, moralisches Verhalten erzwingen zu wollen. Die CDU setze Wer auf das Vertrauen in den einzelnen Menschen und die Gesellschaft.

Im Falle der Wohnungsbaugesellschaften vertritt die CDU/CSU-Fraktion die Auffassung, dass der Gesetzentwurf wichtige Ziele der Städtebau- und Wohnungspolitik konterkariert. Auf die erheblichen Schwierigkeiten, die bei der verantwortungsvollen Planung der Bewohnerstruktur durch Wohnungsbaugenossenschaften wie der. Ihren entstehen würden, hat die CDU/CSU-Fraktion in aller Deutlichkeit hingewiesen.

Der Mehraufwand an Bürokratie wäre nicht vertretbar. Und auch Experten können aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe und Widersprüchlichkeit nicht abschätzen, welche Risiken das Gesetz für Betroffene bergen wird.. Sie verweisen auf die handwerklichen Mängel im Gesetzestext einen weiteren Grund, weshalb die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird.

Mit freundlichen Grüßen, Egon Jüttner