Ausgabe 07/ 2002
Vertreterversammlung beschließt Dividende von 4 %
Eine Absage erteilte Pahl dem von der Bundesregierung geplanten Antidiskriminierungsgesetz. Bei Verabschiedung des Gesetzes werde eine sozial verantwortliche Belegung der Wohnungen unmöglich gemacht. Die GdW-Studie “überforderte Nachbarschaften” habe aber – wie von allen anerkannt – überdeutlich gemacht, dass die ausgewogene Belegung der Wohnanlagen und Wohngebiete für den sozialen Frieden unumgänglich sei. Er rief die Mitglieder dazu auf, sich gegen das Gesetz einzusetzen.
Pahl wandte sich auch gegen Bestrebungen, das Genossenschaftsgesetz zu ändern. Das Gesetz habe sich bewährt, wie 1.960 Wohnungsgenossenschaften mit 3 Millionen Mitgliedern und 2,3 Mio. Wohnungen bewiesen hätten. Wer die Genossenschaft in eine Art Aktiengesellschaft umwandeln oder an die Börse bringen wolle, könne gleich diese Unternehmensform wählen. Wer soziale Zwecke in den Vordergrund stellen wolle, der solle Stiftungen gründen.
Zum wiederholten Mal forderte Pahl auch eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe in Baden-Württemberg, wie dies in anderen Bundesländern geschehen sei. Die Fehlbelegungsabgabe führe zu einer schädlichen Entmischung der einzelnen Bevölkerungsschichten und zur Konzentration von Problemfällen in bestimmten Wohngebieten.