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vom 26.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
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      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Ausgabe 03/ 2003

Bestandteile der Stromrechnung

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) hat errechnet, dass ein Drei-Personen-Haushalt jährlich Strom in Höhe von 3.500 Kilowattstunden verbraucht. Die entsprechende Stromrechnung beträgt rund 50 Euro pro Monat, also 600 Euro im Jahr.
 
Rund 30 Euro des Rechnungsbetrages entfallen auf die Stromerzeugung, den Transport und den Vertrieb.
 
Etwa 41 Prozent des Rechnungsbetrages sind für den Staat. Dazu zählen z.B. die Mehrwertsteuer (6,91 Euro) und die Stromsteuer (Ökosteuer), die 5,97 Euro ausmacht.
 
Nach Angaben des VDEW werden die Preissenkungen für Strom, die es seit 1998 durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern gab, durch die Erhöhung der Steuern (am 01.01.2003 trat die fünfte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft) wieder aufgezehrt.
 
Ökologische Steuern
 
Nachdem es seit 1999 erstmals so genannte ökologische Steuern und in dem Zusammenhang auch die völlig neue Stromsteuer in Deutschland gibt, wurden diese Steuern durch „das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform“ verändert. Teilweise wurden die Steuern erheblich erhöht. So wurde die Stromsteuer zum 01.01.2003 um 2,60 pro Mwh erhöht. Besonders merklich ist die Erhöhung der Erdgassteuer von bis 3,476 / Mwh auf 5,50 / Mwh. Als Begründung wird die Anpassung an den Steuersatz für leichtes Heizöl angeführt. Bei der Einführung der Erdgassteuer 1989 wurde dagegen die niedrigere Steuerbelastung mit der höheren Umweltverträglichkeit gegenüber dem Heizöl begründet. Daran hat sich auch heute nichts geändert.
 
Die so genannte Fortentwicklung des Gesetzes wird über die dadurch durchgeführten Steuererhöhungen zu einer erheblichen Mehrbelastung im Energieverbrauch der privaten Haushalte führen.