Ausgabe 02/ 2004
Änderung des Sparerfreibetrages ab 01.01.2004
Ab dem 1. Januar 2004 wird der Sparerfreibetrag für Alleinstehende von 1.550 EUR auf 1.370 EUR und für Verheiratete von 3.100 EUR auf 2.740 EUR gekürzt.
Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt in Höhe von 51 EUR für Alleinstehende (Verheiratete 102 EUR) unverändert.
Damit können ab 1. Januar 2004 Freistellungsaufträge nur noch bis zum Höchstbetrag von 1.421 EUR für Alleinstehende und 2.842 EUR für Verheiratete erteilt werden.
Was sollten Sie tun?
Sie haben bei der Gartenstadt-Genossenschaft den Höchstbetrag gestellt.
In diesem Fall ist es nicht nötig, etwas zu unternehmen, die Gartenstadt-Genossenschaft passt den Freistellungsauftrag automatisch an.
Sie haben bei der Gartenstadt-Genossenschaft einen Freistellungsauftrag größer 2.842 EUR (verheiratet) bzw. größer 1.421 EUR (allein stehend) gestellt.
In diesem Fall wird die Gartenstadt-Genossenschaft Ihren Freistellungsauftrag auf den Höchstbetrag reduzieren. Haben Sie auch noch bei einem anderen Institut (Bank, Bausparkasse etc.) einen Freistellungsauftrag erteilt, empfehlen wir Ihnen, die gestellten Freistellungsaufträge zu überprüfen bzw. anzupassen.
Sie haben bei der Gartenstadt-Genossenschaft einen Freistellungsauftrag kleiner als 2.842 EUR (verheiratet) bzw. kleiner als 1.421 EUR (allein stehend) gestellt.
In diesem Fall wird die Gartenstadt-Genossenschaft keine Änderung vornehmen. Um den Höchstbetrag nicht zu überschreiten, empfehlen wir Ihnen, die gestellten Freistellungsaufträge zu überprüfen bzw. anzupassen.
Unsere Mitarbeiter der Sparabteilung helfen Ihnen gerne bei der optimalen Verteilung des Freistellungsvolumens.