Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 25.4.2024 13:01 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
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    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
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    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
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Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

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Ausgabe 01/ 2000

GdW - Verbandstag in München

Die Notwendigkeit einer Reform des Sozialen Wohnungsbaus sowie eine Novelle des Wohngeld-gesetzes waren die Hauptforderungen des GdW - Verbandstags. Präsident Jürgen Steinert stellte fest, daß die Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg endgültig zu Ende sei. Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müßten daher überarbeitet werden. Dabei gelte es sowohl die marktwirtschaftlichen Aspekte des Gutes Wohnen zu stärken als auch die soziale Komponente mehr zu betonen als bisher. Nach Ansicht des GdW müßten die eigenverantwortlichen Handlungsspielräume der beteiligten Akteure gestärkt und erweitert werden, denn: “mehr Staat” ist in der Regel nicht gleichbedeutend mit “mehr sozialer Gerechtigkeit” oder “mehr sozialer Kompetenz”.
 
Oberste Priorität bei den erforderlichen Maßnahmen genieße die überfällige Wohngelderhöhung. Die solle im Interesse von Millionen Mieterhaushalten bereits vor dem jetzt angepeilten Datum des 01.01.2001 in Kraft treten.
 
Der sozialen Erosion innerhalb der Bestände des sozialen Wohnungsbaus müsse energisch entgegen gewirkt werden. Unter anderem verwies Steinert darauf, daß bereits heute einige Kommunen begonnen haben, die Fehlbelegungsabgabe für bestimmte Wohngebiete auszusetzen oder zu reduzieren. Konsequent wäre es seiner Meinung nach, sie im Sinne funktionierender Nachbarschaften komplett abzuschaffen.
 
Eine allgemeine steuerliche Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen, auch für die ca. 2000 Bestandsgenossenschaften mit ihren 2,3 Mio. Wohnungen, erwarte der GdW ebenfalls vom Gesetzgeber. Nur so könne das erforderliche private Kapital für Neubau und Bestandsverbesserungen erzielt werden.