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Ausgabe 01/ 2004

Wasserverbrauch

Der Trend zum sparsamen Wasserverbrauch hat sich in Deutschland fortgesetzt. Der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch ist in den letzten 10 Jahren von 147 Liter auf 128 Liter gesunken; dies entspricht einer Reduzierung um rund 13 Prozent.

Als Ergebnis einer Untersuchung des Heizkostenabrechners Techem zum wohnungsweisen Kalt- und Warmwasserverbrauch zeigt sich, dass der Anteil des Warmwasserverbrauchs am Gesamtverbrauch von Wohnung zu Wohnung ganz unterschiedlich ist. Auch beim Wasserverbrauch (warm und kalt) insgesamt stellt man eine große Bandbreite zwischen den einzelnen Wohnungen fest, die sich zwischen 7 und 182 Kubikmetern pro Wohnung bewegt. Diese Relation von 1 zu 26 lässt sich im Wesentlichen nur durch das unterschiedliche Verbrauchsverhalten begründen.

Nach einer jüngsten Analyse von Techem liegen die bundesweit durchschnittlichen Wasserkosten pro Wohnung bei 440 Euro (Gartenstadt-Genossenschaft 410 Euro). Davon entfallen 160 Euro (Gartenstadt-Genossenschaft 130 Euro) auf Warmwasser und 280 Euro (Gartenstadt-Genossenschaft 280 Euro) auf Kaltwasser.

Die Abrechnung der Warmwasserkosten erfolgt nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die seit 1981 die Verbrauchsabrechnung der Warmwasserkosten in zentral versorgten Mehrfamilienhäusern bindend vorschreibt. Danach sind die Warmwasserkosten mindestens zu 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch (Kubikmeter) abzurechnen. Der Rest ist nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen.

Eine mit der HeizkostenV vergleichbare Regelung für die Verbrauchsabrechnung der Kaltwasserkosten gibt es nicht. Es gibt aber Bestimmungen in den Landesbauordnungen nach denen in Neubauten Kaltwasserzähler eingebaut werden müssen. Was den Bestandswohnungsbau betrifft, liegt die Entscheidung beim Vermieter, ob Kaltwasserzähler nachträglich installiert werden. Erfahrungswerte zeigen, dass bei Verwendung von Kaltwasserzählern der Wasserverbrauch um etwa 10 Prozent zurückgeht.

Die Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz. Das bedeutet, die Zähler für Warmwasser müssen alle fünf Jahre und die Zähler für Kaltwasser alle sechs Jahre nachgeeicht werden.

Heute werden fast ausschließlich so genannte Messkapselzähler verwendet. Es wird dabei ein Unter- oder Aufputz-Anschlussstück in die Versorgungsleitung installiert, in das die Messkapsel eingeschraubt wird. Von Vorteil hierbei ist der mit wenig Aufwand verbundene Austausch der Messkapsel.

Auf Wunsch vieler Mitglieder installiert die Gartenstadt-Genossenschaft seit Jahren in den Mehrfamilienhäusern Kaltwasserzähler (Messkapseln). Es wird allerdings noch einige Jahre dauern, bis alle Wohnungen ausgestattet sind.


Abwassergebühren

Im Jahr 2002 sind die Abwassergebühren in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr im Bundesdurchschnitt um rund ein Prozent angestiegen; dies ergab eine Umfrage zur Abwasserentsorgung in Deutschland.

Eine Form der Erhebung der Abwassergebühren ist die einheitliche Gebühr nach dem Frischwassermaßstab, deren Bemessungsgrundlage die Menge des verbrauchten Frischwassers bildet. In dieser Gebühr anteilig enthalten sind die Kosten für die Sammlung und Behandlung des Niederschlagswassers.

Neben der einheitlichen Gebühr nach dem Frischwassermaßstab gibt es auch einen gesplitteten Gebührenmaßstab bzw. eine Schmutzwassergebühr. Die Berechnung der Schmutzwassergebühr basiert auf dem Frischwasserverbrauch sowie einer zusätzlichen Niederschlagswassergebühr, der als Basis die entwässerte Grundstücksfläche dient (so bei den Mehrfamilienhäusern der Gartenstadt-Genossenschaft geregelt). Zusätzlich kann noch eine Grundgebühr erhoben werden, die eine gleichmäßigere Verteilung der hohen Fixkosten auf die Einwohner, die an die Abwasserentsorgung angeschlossen sind, möglich macht. Weiter stellt sie auch ein stabilisierendes Element zur Dämpfung des Gebührenanstiegs dar.

Bei der Kalkulation der Abwassergebühren gilt das Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet der Bürger hat nur die Kosten zu tragen, die dem Abwasserentsorgungsunternehmen für die Ableitung und Behandlung der Abwässer im jeweiligen Entsorgungsgebiet entstehen.

Bei Anwendung des Frischwassermaßstabes betrug die durchschnittliche Abwassergebühr 2002 in Deutschland 2,24 Euro pro Kubikmeter (Gartenstadt-Genossenschaft 1,87 Euro). Bei Anwendung des gesplitteten Maßstabes betrug der durchschnittliche Gebührensatz im Jahr 2002 für das Schmutzwasser 1,88 Euro pro Kubikmeter (Gartenstadt-Genossenschaft 1,46 Euro), für das Niederschlagswasser 0,88 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche (Gartenstadt-Genossenschaft 0,77 Euro).

Zurzeit erhalten rund 60 Prozent der erfassten Einwohner eine Rechnung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser, und der Trend bei den Abwasserentsorgern den gesplitteten Gebührenmaßstab anzuwenden, setzt sich weiterhin fort.

Eine Umfrage letztes Jahr ergab eine bundesdurchschnittliche Belastung von rund 116 Euro pro Einwohner, das sind täglich 32 Cent für die Ableitung und Behandlung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Im Jahr 2001 hatte die Umfrage noch einen Wert von 117 Euro ergeben.

Einen hohen Anteil der Kosten für die Abwasserentsorgung stellen mit etwa 75 bis 85 Prozent die Fixkosten dar. Diese entstehen unabhängig davon, wie viel Wasser abgeleitet und gereinigt wird. Zinsen und Abschreibungen machen mit 54 Prozent den größten Teil der Gesamtkosten aus. Dahinter liegen die Personalkosten mit 14 Prozent und etwa 10 Prozent machen Energie- und Materialkosten aus und rund 3 Prozent entfallen auf die Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms sowie sonstiger Abfälle.


Deutsches Wasser kostet am meisten

Deutschland hat im internationalen Vergleich den höchsten Wasserpreis. Der Kubikmeter Wasser kostet in Deutschland im Durchschnitt 1,83 Euro, das sind 1,7 Prozent mehr als vor Jahresfrist. In Mannheim liegt der Kubikmeterpreis derzeit mit 1,87 Euro leicht über dem Durchschnitt.

Auf dem zweiten Rang folgt Dänemark mit 1,79 Euro, die nächsten drei Plätze werden von den Niederlanden, Großbritannien und Frankreich gehalten. Am billigsten ist das Wasser in Südafrika, den USA und Kanada. Dort kostet der Kubikmeter nur 43 Cent.