Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
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  • Wohnungen
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      1 Zimmer, Küche, Dusche, Balkon, 4.OG rechts, 44.88m2
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      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.69m2
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Ausgabe 04/ 2004

IV. Spareinrichtung

Durch die Spareinlagen der Mitglieder war es möglich, die Kredite bis auf einen unbedeutenden Restbestand (382 T€) zurückzuführen. Dadurch sind die Spareinlagen neben dem Eigenkapital zum wichtigsten Finanzierungsinstrument der Genossenschaft geworden (47% der Bilanzsumme). Nicht zuletzt die dadurch bestehende günstige Finanzierungssituation ermöglicht die ernormen Investitionen zur ständigen Verbesserung des Wohnungsbestands.

Es ist daher erfreulich, dass die Sparguthaben der Mitglieder nunmehr auf 58 Mio. € angewachsen sind. Dabei muss allerdings bedauernd zur Kenntnis genommen werden, dass trotz attraktiver Zinsen, die Rückzahlungen an die Sparer die Einzahlungen um 388 T€ übersteigen. Dies ist vor allem auf Abflüsse aus vererbten Sparguthaben zurückzuführen, die häufig sehr hoch sind und von den Erben abgezogen werden. Die jüngeren Mitglieder sind daher aufgerufen, die durch den Tod älterer Sparer entstehenden Lücken durch eigene Sparanstrengungen zu schließen. Der Zuwachs ist also ausschließlich durch die Zinsgutschriften in Höhe von 1.495 T€ bewirkt worden.

Die Spareinlagen entwickelten sich wie folgt:



Hauptsächlich durch Zusammenlegung verschiedener Konten ging deren Anzahl auf 9.145 Konten (Vorjahr 9.598 Konten) zurück. Das durchschnittliche Sparguthaben je Konto betrug 6.300 € (Vorjahr 5.900 €).

Die Spargelder waren zum 31. Dezember 2003 wie folgt angelegt:



Die Gartenstadt-Genossenschaft ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung des GDW (Bundesverband der Wohnungswirtschaft eV) zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften angeschlossen. Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Spareinlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GDW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht. Die Selbsthilfeeinrichtung des GDW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste. Ein Beweis dafür, dass die Genossenschaften mit Spareinrichtungen sichere Kapitalsammelstellen sind.

Die Genossenschaft hat im Jahr 2003 Zahlungen an den Sicherungsfonds in Höhe von 21.989,58 € geleistet. Das Zahlungsversprechen für den Notfall beträgt 339.568,17 €.