Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 26.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • :
      3 Zimmer, Küche, Bad, EG links, 77.88m2
      mehr Infos...
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG rechts, 71.82m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Ausgabe 05/ 2000

Kommando zurück - weil’s der Nachbar will?

Niemand kann dem Autobesitzer vorschreiben, wie er in seine Garage hineinfährt
Können Nachbarn einander vorschreiben, ob sie ihr Auto vorwärts oder rückwärts in die Garage hineinfahren sollen ? Das mag zwar im ersten Moment wie eine Scherzfrage klingen, war aber tatsächlich Gegenstand eines Zivilprozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
 
Der Hintergrund
Ein Grundstücksbesitzer fühlte sich durch seinen Nachbarn gestört - und zwar nur deswegen, weil dieser Mann regelmäßig sein Auto in die Garage fuhr und dabei einige Abgase in seinen Garten gelangten. Der Kläger meinte: Wenn der Nachbar seinen Pkw ausschließlich rückwärts in die Garage steuere, dann seien die lästigen Auspuffgase erheblich zu reduzieren. Ein wenig Rücksichtnahme müsse doch miglich sein. Der Beklagte sah das gar nicht ein und betrachtete die Klage als Schikane. Er lasse sich von niemandem befehlen, wie er sein Auto abstellt. Man lebe nun einmal nicht mehr im Zeitalter der Postkutsche; der minimale Ausstoß von Abgasen sei deswegen kaum zu vermeiden.
 
Das Urteil
Die Richter gaben ihm in ihrem Urteil Recht und wiesen die Klage als unbegründet ab. Die kurzzeitige An- und Abfahrt zu einer Garage sei eine unwesentliche Belästigung und außerdem in einem großstädtischen, wenn auch ruhigen Wohngebiet als ortsüblich zu betrachten.