Ausgabe 02/ 2003
Die Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG ist Mitglied im Ring der Wohnungsbaugenossenschaften
Grundsätze der Zusammenarbeit der Mitglieder im Ring der Wohnungsgenossenschaften
Die im Ring der Wohnungsgenossenschaften zusammengeschlossenen Unternehmen - Ringgenossenschaften - haben es sich zur Aufgabe gestellt, ihren Mitgliedern, die in dem Bereich einer auswärtigen Ringgenossenschaft eine Wohnung suchen, Beratung und Betreuung zu gewähren und eine Wohnung zu überlassen.
1. Die Ringgenossenschaften wenden bei der Wohnungsversorgung eines neuen Mitgliedes die gleichen Grundsätze an, die für die alten Mitglieder der aufnehmenden Genossenschaft gelten, wobei die Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Genossenschaft angerechnet wird.
2. Bestehen in dem Bereich, in dem das Mitglied eine Wohnung anstrebt, mehrere Ringgenossenschaften, so hat das wohnungssuchende Mitglied die Wahl, an welche Ringgenossenschaft es sich wenden will.
3. Die Ringgenossenschaft, der das wohnungssuchende Mitglied angehört, wird diesem eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage erteilen.
4. Die Grundsätze gelten nicht für den Fall, dass das wohnungssuchende Mitglied lediglich in dem Bereich, in dem seine Genossenschaft ihren Sitz hat, eine andere Wohnung sucht.
5. Ein Auslagenersatz findet innerhalb der Ringgenossenschaften nicht statt.
Erster Vorteil:
Die erworbenen genossenschaftlichen Mitgliedschaftsrechte für Mitglieder von Baugenossenschaften innerhalb des Kreises der Ringgenossenschaften bleiben erhalten.
Zweiter Vorteil:
Hilfe bei der Wohnungssuche und Beratung in wichtigen Fragen, die der neue Wohnort mit sich bringt.
Dritter Vorteil:
Die Wohnungsbaugenossenschaften tragen mit diesem Ringservice dem zunehmenden Wunsch ihrer Mitglieder nach mehr Mobilität Rechnung.
Die dem Ring angeschlossenen Genossenschaften finden Sie auch bei den Links im Menu:
„Wegweiser“.