Ausgabe 07/ 2005
Aktuelle Mieturteile
Wohnungsrückgabe; Beschädigung des Unterbodens (§§ 546 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB)
Hat der Mieter die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses ohne Teppichboden, sondern mit einem PVC-Unterboden übernommen, muss er für Schäden einstehen, die bei der Herausnahme des von ihm eingebrachten Teppichbodens am Unterboden entstehen. (AG Regensburg, Urteil vom 11.01.2005, unveröffentlicht)
Anmerkung: Der Mieter hatte während der Mietzeit auf dem vermietereigenen PVC-Boden einen Teppichboden verlegt und diesen auch mit dem Unterboden verklebt. Als der Mieter den Teppichboden am Ende des Mietverhältnisses entfernte, kam es aufgrund der Verklebung zur Beschädigung des Unterbodens. Dieser Umstand ging zu Lasten des Mieters.
Samstag ist Werktag
Der Samstag ist bei der Kündigungsfrist eines Mietverhältnisses als Werktag zu beachten. Geht eine Kündigung dem Empfänger an einem Mittwoch zu und war der vergangene Samstag der erste Tag eines Monats, dann ist das Schreiben nicht fristgerecht zugestellt, da der Mittwoch dann der vierte Werktag des Monats ist.
Das Gesetz sieht aber vor, dass eine fristgerechte Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats zugegangen sein muss, um ein Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats zu beenden. (Az BGH VIII ZR 206/04)