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Ausgabe 05/ 2007

Selbsthilfe Gartenstadt e.V. rät: Eine Vorsorgevollmacht hilft, für den Ernstfall vorzubeugen

Unfall oder Krankheit kann zur Folge haben, dass Betroffene nicht mehr selbst entscheiden können. Das kann schnell geschehen. Herr A. stürzt auf der Treppe sehr unglücklich. Er erleidet schwere Verletzungen, liegt tagelang im Koma. Die traurige Diagnose: Herr A. wird nie wieder sein Leben selbst regeln können, sondern fortan ständig Hilfe benötigen. Seine Frau möchte ihn in ein Pflegeheim bringen - festlegen kann sie dies jedoch nicht. Denn zuerst muss sie das Vormundschaftsgericht einschalten.

Ehepartner ohne Sonderrechte

In einem Notfall dürfen Ehepartner oder Verwandte - entgegen weit verbreiteter Meinung - nicht automatisch über das Schicksal ihrer Angehörigen entscheiden. Das Gericht bestimmt einen gesetzlichen Betreuer, sobald jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. So kann es passieren, dass plötzlich ein Fremder und nicht die Familie über Aufenthalt und Vermögen eines Betroffenen zu befinden hat. Eine Vorsorgevollmacht kann dies verhindern. Mit ihrer Hilfe kann jeder vorsorglich eine Vertrauensperson beauftragen, im Ernstfall an seiner Stelle zu entscheiden. Nach Paragraf 1896 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird dann die gerichtliche Bestellung eines Betreuten überflüssig.
Die Vorsorgevollmacht kommt im Grunde einer Generalvollmacht gleich. Sie kann sowohl sehr Persönliches wie die Auswahl eines Pflegeheims als auch finanzielle Angelegenheiten regeln. Dazu gehören etwa Steuererklärungen und die Verfügung über Bankkonten sowie die Handlungsbefugnis gegenüber Ämtern. Den Umfang der Vollmacht kann jeder individuell festlegen.

Allerdings bereitet die Tragweite einer Vorsorgevollmacht vielen Menschen Unbehagen. Denn häufig erzeugt eine Vollmacht das Gefühl, sich einem anderen Menschen auszuliefern. Vor der Wahl des Bevollmächtigten steht daher auch eine hohe emotionale Hürde. „Wem vertraue ich?“, lautet die Kernfrage, die ein Vollmachtgeber beantworten muss. Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig Gedanken zu machen und in aller Ruhe abzuwägen. Grundsätzlich kommt jeder, der volljährig und voll geschäftsfähig ist, als potenzieller Bevollmächtigter in Frage. Neben Angehörigen kann die Wahl ebenso auf Freunde und Kollegen oder neutrale Juristen fallen. Es ist durchaus auch möglich, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen. Bei mehr als zwei Personen wird es allerdings kompliziert. Sollten sich die Wünsche des Vollmachtgebers im Lauf der Zeit ändern, kann die Regelung jederzeit aufgehoben werden.

Der oder die Ausgewählten sollten vorab unbedingt gefragt werden, ob sie die Aufgabe übernehmen möchten. Findet jemand keinen Vertrauenswürdigen, kann er in der Vollmacht ausdrücklich die gerichtliche Bestellung eines Betreuers verankern. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums befinden sich derzeit rund 1,1 Millionen Bürger unter gesetzlicher Betreuung. Gut zwei Dritteln davon stehen ehrenamtliche Betreuer zur Seite. Diese erhalten aus dem Vermögen des Betreuten eine Aufwandspauschale von 323 Euro pro Jahr.

Für eine Vorsorgevollmacht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Fachleute empfehlen jedoch, sie schriftlich zu verfassen. Wichtig ist dabei die klare Festlegung, wer in welchen Angelegenheiten handeln darf, sowie Datum und Unterschrift. Außerdem sollte die Gültigkeit der Vollmacht über den Tod hinaus festgelegt werden. Damit bleibt der Bevollmächtigte dann nämlich bis zur Erteilung eines Erbscheins handlungsfähig.

Ratsam ist zudem eine notarielle Beurkundung der Vollmacht, die Schwierigkeiten mit Banken, Behörden und Ärzten vorbeugt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Beurkundung beispielsweise, wenn über Grundstücke verfügt werden soll. Die Notargebühren schwanken je nach Vermögen zwischen 50,- Euro und 1.000,- Euro. Wer auf einen Notar verzichtet, sollte die Vorsorgevollmacht jährlich erneuern, um zu dokumentieren, dass die Vollmacht immer noch aktuell ist.

Nur eine Vorsorgevollmacht, die gefunden wird, erfüllt ihren Zweck. Angehörige oder Bevollmächtigte müssen wissen, wo das Papier aufbewahrt wird, und im Ernstfall möglichst eine Kopie in Händen halten. Sie können die Vorsorgevollmacht bei der Gartenstadt-Genossenschaft hinterlegen lassen.

Eine andere sichere Möglichkeit bietet der Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Die seit dem 1. März 2005 bestehende Datei ist von den Gerichten online einsehbar. Das ZVR soll die Anordnung unnötiger Betreuung oder die Bestellung unerwünschter Betreuer vermeiden helfen. Die Daten - nicht die Vollmacht selbst - können über das Internet eingegeben oder mit der Post an das Register geschickt werden. Je nachdem, wie die Meldung erfolgt, liegen die Gebühren einmalig zwischen 15,50 Euro und 18,50 Euro. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, kommen für jeden weiteren 2,50 Euro bis 3,- Euro hinzu - insgesamt also eine überschaubare Summe, die im Ernstfall hilfreich sein kann.