Ausgabe 08/ 2006
Dividenden auf das Sparkonto
§ 29 Abs. 3 der Genossenschaftssatzung lautet: Fällige Gewinnanteile werden in der Geschäftsstelle der Gartenstadt-Genossenschaft ausgezahlt, Der Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile verjährt, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren nach Fälligkeit abgeholt sind.“
Um den Verfall der Dividende zu verhindern, raten wir allen Mitgliedern, ein Sparkonto bei der Gartenstadt-Genossenschaft zu eröffnen. Die Dividende wird dann auf das Sparkonto gebucht.